- Konjekturalkritik
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Konjektur (von lateinisch coniectura = Vermutung, Deutung) ist ein Verfahren der Textkritik (oder Editionsphilologie), die wiederum ein wichtiger Teilbereich der Literaturwissenschaft ist. Es wird bei der Edition von Codices, Manuskripten oder Druckausgaben angewandt und meint die vom Herausgeber vorgenommene Ergänzung fehlender Textstellen sowie für notwendig erachtete inhaltliche und stilistische Verbesserungen. Auf Konjektur wird stets ausführlich und begründend hingewiesen. Die stillschweigende Korrektur reiner Rechtschreib- oder Druckfehler heißt Emendation; wendet man sie an, genügt ein pauschaler Hinweis.
Konjekturen werden bei der Edition von Texten dort gemacht, wo der Herausgeber eine Verfälschung und Unechtheit des Textzeugen gegenüber dem zugrunde liegenden Original vermutet. Das kommt vor, wenn eine Stelle des Textes im Stil, Reim- und Versschema, Satzbau, Wortschatz usw. nicht zum übrigen Text zu passen scheint. Konjektur beruht also auf der Idee eines vom Autor intendierten Urtextes, der im Lauf seiner Textgeschichte aus mancherlei Gründen "Verderbnis" ausgesetzt ist. Solcher beschädigter Text heißt in der Fachsprache "verderbter Text".
Werden mehrere handschriftliche Fassungen von Texten miteinander verglichen (z.B. die von Gedichten, deren verschiedene Fassungen stark voneinander abweichen), muss im klassischen Editionsverfahren ein Herausgeber von Fall zu Fall entscheiden, welcher Text in die Druckfassung übernommen wird. Er kann sich für die früheste Handschrift entscheiden, wenn er sie für die „ursprünglichere“ hält, und von ihr aus einen „Urtext“ konjizieren. Alternativ kann er z.B. auch die so genannte „Ausgabe letzter Hand“ als wichtigsten Textzeugen verwenden, das ist die letzte Druckfassung, die vom Autor selbst korrigiert wurde. Nicht selten überarbeiteten manche Autoren auch für die späten Druckfassungen ihre frühen Werke noch einmal selbst, weil sie damit unzufrieden waren.
Oft sind jedoch gerade die vom Autor vorgenommenen Korrekturen und Veränderungen von Fassung zu Fassung interessant. In manchen Fällen muss auch ein Urtext konjiziert werden, wo er „Korrekturen“ eines frühen Druckers zum Opfer gefallen ist (etwa bei Shakespeares Dramen, die nur in mehreren Erstdrucken erhalten sind, die zum Teil stark voneinander abweichen).
Alle durchgeführten Konjekturen werden bei kritischen Ausgaben im kritischen Apparat in den Anhang oder an den Fuß der Seite gedruckt. So bleibt die Möglichkeit, die Konjekturen des Herausgebers nachzuvollziehen.
Eine radikale Möglichkeit der Textedition, die die Edition mittels Konjektur in besonderen Fällen ersetzt (z. B. Editionen der Lyrik Friedrich Hölderlins oder Georg Trakls) ist die ultrakritische Ausgabe, die etwa in der Frankfurter Ausgabe von Hölderlins Werken praktiziert wird: Jede Seite der Handschriften kann auch als Faksimile abgedruckt werden; daneben wird eine lesbare Druckfassung eingefügt, die spezielle Kennzeichnungen für Durchstreichung, Hervorhebung, verschiedene Schreibwerkzeuge und andere Textmerkmale aufweist. Spezialisten können so bei der Textinterpretation nachverfolgen, wie die Texte entstanden sind und in welcher Weise ein Autor zu bestimmten Änderungen gegriffen hat. Konjekturen müssen hier nur gemacht werden, wenn die Handschrift unleserlich ist.
In der Philologie des 19. Jahrhunderts wurden Konjekturen wesentlich großzügiger praktiziert als heute. Ein kritischer Einwand der modernen Editionsphilologie ist, dass Konjekturen oft ohne ausreichende Begründung und "nach Gefühl" vorgenommen werden; der Herausgeber tritt damit gleichsam in Konkurrenz zum Autor, wodurch seine Befugnisse überschritten werden. Die Annahme eines „intendierten Urtextes“ begegnet zudem immer größeren Zweifeln. Moderne Methoden der Literaturwissenschaft beschäftigen sich daher nicht so sehr mit dem „magischen“ schöpferischen Augenblick, zu dem den Autor die göttliche Eingebung traf (vgl. den Begriff der Divination in der Religionswissenschaft), sondern gebrauchen als Ausgangsmaterial den ältesten erhaltenen Text. Bei Editionen werden deshalb häufig nur noch eindeutige Schreibfehler korrigiert; dennoch formulierte Konjekturen werden grundsätzlich nie im Text einer kritischen Ausgabe, sondern nur im kritischen Apparat oder im Kommentar des Herausgebers vermerkt. Sie haben dort von vornherein keinen textkonstituierenden, sondern nur argumentierenden Charakter, sind also nicht Teil der Texterrichtung, sondern Beginn der Textdeutung.
Quellen
- Günther und Irmgard Schweikle (Hrsg.): Metzler-Literatur-Lexikon 2., überarbeitete Auflage, Stuttgart: Metzler 1990, ISBN 3-476-00668-9.
- Klaus Kanzog: Einführung in die Editionsphilologie der neueren deutschen Literatur, Berlin: Erich Schmidt 1991, ISBN 3-503-03021-2.
Siehe auch: Textkritik
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