- Konservatorat
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Denkmalbehörde ist die Bezeichnung für verschiedene staatliche Dienststellen, die sich mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der so genannten „Kulturhoheit“ der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die den Aufbau der Denkmalbehörden regeln. Die Gesetze gestalten den Behördenaufbau unterschiedlich, aber nach zum Teil ähnlichen Prinzipien. So unterscheiden die meisten Länder zwischen Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden.
Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutzbehörden sind Vollzugsbehörden, die Entscheidungen darüber treffen, ob ein Kulturdenkmal, zerstört, beseitigt, transloziert, umgestaltet, in Stand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf. Denkmalschutzbehörden sind in den hierarchischen staatlichen Verwaltungsaufbau eingegliedert und haben in der Regel einen zwei- (untere und oberste Denkmalschutzbehörde) oder dreistufigen Aufbau (untere, obere und oberste Denkmalschutzbehörde). Die oberste Denkmalschutzbehörde ist immer das zuständige Landesministerium, die obere Behörde in der Regel das Regierungspräsidium oder die Bezirksregierung, die untere eine kommunale Körperschaft, in der Regel ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt. Im Saarland und in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gibt es abweichende Regelungen. Im Saarland ist die Denkmalverwaltung im Ministerium insgesamt zusammengefasst. In den Stadtstaaten ist sie zweistufig zwischen Staat und Bezirken verteilt.
Denkmalfachbehörde
- Siehe auch: Liste deutscher Denkmalfachbehörden
In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesamt für Denkmalpflege, zum Teil mit dieser, zum Teil mit leicht abweichender Bezeichnung. Es handelt sich um Fachbehörden, die außerhalb der Hierarchie der Vollzugsbehörden stehen und dem jeweiligen Ministerium direkt nachgeordnet sind. Die Denkmalfachbehörden sind funktional Pools von Fachleuten der Denkmalpflege. Sie beraten Denkmaleigentümer und Denkmalschutzbehörden bei deren Entscheidungen. Das Maß der ihnen zugestandenen Einflussnahme auf denkmalrechtliche Entscheidungen ist je nach Bundesland unterschiedlich und reicht von reiner Beratung bis hin dazu, dass die Denkmalschutzbehörde nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde handeln darf.
In den meisten Bundesländern gibt es nur eine einheitliche Denkmalfachbehörde für alle Bereiche der Denkmalpflege. Früher gab es in einigen Bundesländern getrennte Fachbehörden für die Boden- und Bau- und Kunstdenkmalpflege. In Nordrhein-Westfalen sind die Denkmalfachbehörden bei den Landschaftsverbänden und der Stadt Köln angesiedelt.
Daneben gibt es die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger[1] zuständig für Baudenkmalpflege, d. h. denkmalgeschützte Gebäude, technische Anlagen und Gärten sowie den Verband der Landesarchäologen[2] zuständig für Archäologie bzw. Bodendenkmale/Bodenfunde.
Zuständigkeiten
Zuständig ist in der Regel zunächst immer die Untere Denkmalschutzbehörde. Für Kulturdenkmäler in Staatseigentum, im Eigentum der Kirchen und für Bodendenkmäler gibt es in einigen Bundesländern Sonderregelungen.
Österreich
Denkmalschutzbehörde Österreichs ist das Bundesdenkmalamt[3] als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Auf Länderebene arbeiten die neun Landeskonservatorate des Bundesdenkmalamtes. Daneben ist der Denkmalbeirat in einer beratenden Funktion tätig.
Schweiz
Heimatschutz und Denkmalpflege obliegen Bund und Kantonen. Auf Bundesebene ist die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) oberstes Gremium und dem Bundesamt für Kultur im Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. In den Kantonen sind die Denkmalpflegen Amtsstellen, die einem Departement der Kantonsregierung unterstellt sind. Je nach Kanton sind Fachkommissionen und -gremien bestellt (z. B. Denkmalrat, Stadt- und Dorfbildkommission).
Der in kantonale Sektionen gegliederte Schweizer Heimatschutz ist ein privater Verein, der sich vor allem im Bereich von Bauten für das kulturelle Erbe engagiert.
Einzelnachweise
- ↑ Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, Deutschland
- ↑ Verband der Landesarchäologen, Deutschland
- ↑ Bundesdenkmalamt Österreich
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