- Konspirativ
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Dieser Artikel behandelt Konspiration im Sinne von konspirative Tätigkeit. Konspiration im Sinne von Verschwörung siehe Verschwörung.
Konspiration bezeichnet die geheime politische Zusammenarbeit, besonders wenn der zerstörerische Charakter dieser Tätigkeit angedeutet werden soll, im Unterschied zu politischer Untergrundtätigkeit.
Im Bereich des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und von anderen Geheimdiensten wurde und wird das Wort „konspirativ“ freilich neutral gebraucht. So definiert etwa das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Konspiration: Heimliches Vorgehen (zum Beispiel Benutzung von Legenden) mit dem Ziel, den geheimdienstlichen Hintergrund von Personen, Sachen oder Sachverhalten gegenüber der Umwelt zu verdecken.
Sehr gebräuchlich ist vor allem das Adjektiv, beispielsweise in der Prägung „konspirative Wohnung“, die für Wohnungen des Verfassungsschutzes genauso wie für Wohnungen von Terroristen verwendet wird.
Heute verbindet sich mit dem Begriff der Konspiration durch die Stasi besonders der heimtückische Versuch, das Selbstvertrauen einer Person zu zerstören, indem Personen ihres Freundeskreises oder der Ehepartner für Spitzeltätigkeit angeworben und gezielt berufliche Misserfolge hergestellt wurden.
Siehe auch
Verdeckter Ermittler - Inoffizieller Mitarbeiter - V-Mann - Spionage
Weblinks
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
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