- Konstituierende Sitzung
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Als konstituierende Sitzung wird das erste Zusammentreten eines neu gebildeten Gremiums bezeichnet.
Zumeist spricht man von einer konstituierenden Sitzung im Zusammenhang mit der ersten Sitzung eines Parlaments in der neuen Legislaturperiode. In Deutschland muss dies beim Bundestag nach Art. 39 Abs. 2 GG spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl stattfinden.
In dieser ersten Sitzung werden zumeist der Vorsitzende des Gremiums und dessen Stellvertreter gewählt, eine Geschäftsordnung erlassen und andere organisatorische Fragen geklärt.
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