- Kontragestion
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Unter Interzeption versteht man in der Gynäkologie die Verhinderung einer Schwangerschaft nach erfolgter Befruchtung der Eizelle aber vor Einnistung der Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation). Eine verbreitete Methode zur Interzeption ist das Einlegen eines Intrauterinpessars (Spirale) in den Uterus ("Spirale danach"). Ob auch die Pille danach (Wirkstoff Levonorgestrel) interzeptiv wirken kann, ist noch unklar; ihre primäre Wirkung liegt jedoch in der Verhinderung bzw. Verschiebung des Eisprungs.
Da die Interzeption vor der Nidation vorgenommen wird, handelt es sich sowohl aus medizinischer als auch juristischer Sicht nicht um ein abortives Verfahren.
Siehe auch
Quellenangabe
- Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 257. Auflage
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