Kontraindiziert

Kontraindiziert

Als Kontraindikation (auch: Gegenanzeige) (von lat. contra „gegen“ und indicare „anzeigen“) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (zum Beispiel die Anwendung eines Medikaments) spricht, da in ihrer Folge die Schädigung eines Systems zu erwarten ist. Weitaus am häufigsten wird dieser Begriff in der Medizin – sowohl im Bereich der Abklärung wie auch der Therapie von Erkrankungen oder Verletzungen – verwendet. Einfach ausgedrückt sind es Gründe, die beispielsweise gegen einen medizinischen Eingriff sprechen.

  • Eine „absolute Kontraindikation“ verbietet die Maßnahme vollständig. Zum Beispiel darf ein Patient, der einmal allergisch auf Penicillin reagiert hat, die Substanz nicht mehr bekommen.
  • Eine „relative Kontraindikation“ spricht gegen die Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn das Verhältnis von erwartetem Nutzen zu befürchtetem Schaden günstig erscheint. Beispielsweise soll ein Patient, der einmal ein Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür hatte, keine Acetylsalicylsäure bzw. kein anderes NSAR erhalten. Wenn eine vernünftige Alternative fehlt und der Nutzen der Behandlung größer als das Risiko eines neuen Magengeschwürs erscheint, ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert.

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