- Kontraktor
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Der Begriff Kontraktor (lat. contrahere = zusammenziehen) hat mehrere Bedeutungen:
- In der Vertragssprache bezeichnet er zunächst einen der beiden Vertrags-(Kontrakt-)Partner. Benutzt wird er im besonderen für den leistenden Partner oder Schuldner, also denjenigen, der sich verpflichtet eine Leistung zu erbringen bzw. ein Gewerk zu errichten. In diesem Sinne ist auch der Begriff des Subkontraktors etabliert, der einen nachgelagerten Lieferanten oder Dienstleister des Lieferanten bezeichnet. Im engeren Sinne wird das Wort Kontraktor für einen Lieferanten benutzt, der sich für einen Festpreis für das Gesamtgewerk verpflichtet (auch als „lump sum-turn key“ bezeichnet). Beispiele sind komplette Gebäude oder Produktionsanlagen.
- In der Medizin wird damit (selten) auch ein Muskel bezeichnet.
- Im Bauwesen ist das Kontraktorverfahren eine Methode des Betonierens in einem tiefer liegenden, mit Flüssigkeit (z.B. Wasser, Bentonit,...) gefüllten Bereich. Dabei wird der Beton mit Hilfe einer Rohrleitung in den tiefer liegenden zu betonierenden Bereich geleitet. Die Rohraustrittsöffnung bleibt während des Betoniervorgangs ständig unterhalb der Betonoberfläche um eine Vermischung des Frischbetons mit der darüber liegenden Flüssigkeit zu vermeiden. Entsprechend dem Betonierfortschritt wird das Rohr schrittweise nach oben gezogen und die Flüssigkeit, sofern erforderlich, abgepumpt und aufbereitet. Das Verfahren kommt z.B. bei der Herstellung von Bohrpfählen und Schlitzwänden zum Einsatz.
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