- Konvenienzehe
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Eine Konvenienzehe (von lat. conveniens = übereinstimmend, angemessen, passend) bezeichnet eine Ehe, die mit Rücksicht auf die zusammenpassende Herkunft der Ehepartner geschlossen wird. Im Gegensatz zur Neigungsehe (s.a. Liebesheirat) geht es um eine „standesgemäße“ Heirat, um das Zusammenpassen der Ehepartner im Hinblick auf Rang, äußere Verhältnisse, Vermögen usw.[1]
Im bürgerlichen Zeitalter spielte der gesellschaftliche Stand bei der Heirat eine wichtige Rolle, eine unstandesgemäße Ehe, eine sogenannte Mesalliance, hatte oft weitreichende gesellschaftliche Folgen. Eine Konvenienzehe wurde entweder aus eigener, bewusster Rücksicht auf die Konventionen geschlossen, oft wurde aber auch von den Familien eine solche Heirat arrangiert, wobei es sich nicht unbedingt um eine Zwangsheirat handeln musste.
Heute wird der etwas altmodische Begriff „Konvenienzehe“ nur noch selten gebraucht und bezeichnet dann meist eine Vernunftehe, bei der die Partner aus eigenem freien Willen die Ehe nicht aus wechselseitiger Zuneigung schließen, sondern sie zum Zweck einer besonderen privaten Vereinbarung eingehen, z.B. um Homosexualität vor der Familie oder der Gesellschaft zu verbergen.
Generalisiert wird der Begriff manchmal auch verwendet, um das Eingehen einer Partnerschaft zwischen Gruppen, (z. B. politischer Parteien) mit einem gemeinsamen Ziel bzw. zum wechselseitigen Vorteil zu beschreiben.
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