Konvertierbarkeit

Konvertierbarkeit

Konvertibilität (lat. convertere: umtauschen) ist eine Eigenschaft von Währungen. Eine Währung heißt konvertibel, wenn sie von In- wie Ausländern unbegrenzt in andere Währungen umgetauscht werden darf. Dieses Recht wird durch die Zentralbank des Landes, in dem die Währung zirkuliert, garantiert. In dem Fall, dass der Goldstandard bzw. Bimetallismus im betreffenden Land gilt, kann der Umtausch der Währung auch in Gold bzw. Silber gemeint sein. Ein Sonderfall ist die Ausländerkonvertibilität, bei der nur Ausländern das Umtauschrecht gewährt wird. Inländerkonvertibilität dagegen, liegt dann vor, wenn auch jeder Deviseninländer jederzeit für sein Landesgeld Devisen in beliebiger Form zur freien Verwendung erwerben und außer Landes mitnehmen oder transferieren kann.

Die Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Nicht konvertible Währungen besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt (Devisenbewirtschaftung). Zum Beispiel war die Mark der DDR nicht konvertibel. Eine besondere Form der Konvertibilität ergab sich ab dem 1. April 1954 durch die „Beko-Mark“. Aufgrund der Mitteilung der BdL Nr. 7031/54 vom 22. März 1954 und Nr. 7043/54 vom 29. April 1954 war es Devisenausländern gestattet, „beschränkt konvertierbare DM-Konten“ zu eröffnen, die unverzinslich geführt wurden und zu Zahlungen in dritten Ländern verwendet werden konnten. Auf dieses Konto durften Deviseninländer Einzahlungen vornehmen. Ähnliche Möglichkeiten gab es auch im Ausland: Im Sterling-Raum der transferable Sterling (TAA-Pfund), für französische Franken die Zone der multilateralen Transfermöglichkeiten (zone du franc transférable). In Deutschland wurden die Beko-Konten ab 1. Juli 1958 als frei konvertierbare DM-Konten geführt.


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