- Koordinationsdemokratie
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Koordinationsdemokratie bezeichnet eine Ausformung des deutschen Regierungssystems (im Gegensatz zur Kanzlerdemokratie), in der für ein erfolgreiches, effektives Regieren bzw. eine starke politische Führung die Fähigkeit des Regierungschefs Mehrheiten und Konsens auf unterschiedlichen Handlungsebenen des Regierungssystems zu organisieren, notwendig ist. Der Bundeskanzler muss sich dabei innerparteilicher Zustimmung, fraktionsinterner Unterstützung sowie weitgehender Kooperationsbereitschaft des Koalitionspartners sicher sein. Die Kanzlerschaften Willy Brandts und Helmut Kohls gelten trotz der stark unterschiedlichen Persönlichkeiten der Regierungschefs als exemplarisch für eine Koordinationsdemokratie.
Kategorie:- Politik (Deutschland)
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