- Kostenerfassung
-
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und Erträge von Leistungen abgegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Leistungen einer Abrechnungsperiode erfasst und gegliedert werden.
Inhaltsverzeichnis
Gliederung der Kostenarten
Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
- Personalkosten (Löhne, Gehälter, Aufwand für Abfertigung und Pension, Sozialaufwand etc.)
- Materialkosten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte etc.)
- Dienstleistungskosten (inklusive öffentlicher Abgaben; Transport, Energie, Beratung, Versicherung etc.)
- Kapitalkosten (Zinsen, Dividenden)
- Raumkosten (Miete, Pacht, Reinigung)
- kalkulatorische Kosten (kalk. Abschreibung, kalk. Zinsen, kalk. Wagnisse etc.)
Nach betrieblichen Funktionen
- Beschaffungskosten/Materialkosten
- Fertigungskosten
- Vertriebskosten (Betriebsabrechnungsbogen)
- Verwaltungskosten (Kostenstellenrechnung)
- Steuerkosten
Nach der Art der Kostenerfassung
- aufwandsgleiche Kosten (pagatorische Kosten)
- kalkulatorische Kosten (werden für die Zwecke der Kostenrechnung ermittelt)
Nach der Herkunft der Kostengüter
- Primärkosten (auch primäre oder einfache Kosten) Kosten für Produktionsfaktoren, die ein Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht. (z. B. Lohnkosten, Kosten für Büromaterial)
- Sekundärkosten (geldmäßiges Äquivalent des Verbrauchs an innerbetrieblichen Leistungen; bspw. selbsterstellter Strom, selbsterstellte Wärme, selbsterstellte Reparaturen). Dabei werden in der Kostenartenrechnung regelmäßig nur Primärkosten erfasst, wohingegen Sekundärkosten aufgrund ihrer Kostenstellenbezogenheit und Wiedereinsatzfähigkeit, sei es in Form der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung oder sei es in Form von Umlagen, regelmäßig erst in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt werden.
Nach der Zurechenbarkeit
Einzelkosten (auch direkte Kosten oder Kostenträgereinzelkosten) können direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zugerechnet werden (z. B. Holz bei Möbelherstellung).
Gemeinkosten (auch indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten) sind den einzelnen Kostenträgern nur indirekt zurechenbar, indem sie in der Kostenstellenrechnung über Schlüsselgrößen an Kostenstellen verteilt werden (z. B. Gehälter der Geschäfts- und Betriebsleitung, Feuerversicherung für die Produktionsgebäude). Man unterscheidet zwischen echten und unechten Gemeinkosten:
-
- echte Gemeinkosten können nur über Schlüsselgrößen verteilt werden
- unechte Gemeinkosten sind zwar eigentlich Einzelkosten und ließen sich den einzelnen Kostenträgern direkt zurechnen, werden aus Gründen der abrechnungstechnischen Vereinfachung aber wie Gemeinkosten gehandhabt
Einzelkosten sind: Fertigungsmaterial Fertigungslöhne Sondereinzelkosten der Fertigung Sondereinzelkosten des Vertriebes
Nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. 7. Auflage. Verlag Vahlen, München, 2002, ISBN 3-8006-2799-X
- Wolfgang Berens (Hrsg.), Flacke, Kraft, Triska: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. 3. Auflage. Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 2004-2006, ISBN 3-00-015978-9
Wikimedia Foundation.