- KraftStG
-
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (Abkürzung: KraftStG 2002) von 2002 ist das Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland, welches zur Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben dient. Die Kfz-Steuer gehört zu den Ländersteuern.
Basisdaten Titel: Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 Kurztitel: Kraftfahrzeugsteuergesetz Abkürzung: KraftStG (2002) Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht FNA: 611-17 Ursprüngliche Fassung vom: 21. Dezember 1927
(RGBl. I S. 509)Inkrafttreten am: 31. Dezember 1927 Neubekanntmachung vom: 26. September 2002
(BGBl. I S. 3818)Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom
21. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2896, 2897)Inkrafttreten der
letzten Änderung:5. November 2008
(Art. 4 Abs. 2 G vom
21. Dezember 2008)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Durch das Gesetz wird das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sowie das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen) besteuert. Ferner besteuert wird die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen; die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden.
Siehe auch
Weblinks
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.