- Kraftfahrzeugführer
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Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt bzw. lenkt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist und Autolenker verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet.
Der Kraftfahrer kommt in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland von dem StVG, StVO, StVZO und der FeV. In Österreich sind es das KFG, FSG und die StVO.
Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen (umgangssprachlich „Lenken“) von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie Fahreignung voraussetzt.
Siehe auch
- Fernfahrer (Güterverkehr)
- Kradmelder (Militärwesen)
- Berufskraftfahrer (in Deutschland und Österreich verbreitete Bezeichnung)
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