- Kraftfahrzeugstraße
-
Eine Kraftfahrstraße (auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) ist in Deutschland eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Die meisten Kraftfahrstraßen in Deutschland sind Bundesstraßen. Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen können ebenfalls als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden. Bundesautobahnen, von denen nur eine Richtungsfahrbahn realisiert ist, werden meist als Kraftfahrstraßen beschildert.
Kraftfahrstraßen sind nicht notwendigerweise mit Autostraßen in anderen Ländern vergleichbar; die Zeichen 331 und 336 werden vielmehr überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. Umgekehrt sind nicht alle Straßen, die den verkehrlichen Zweck von Autostraßen erfüllen, als Kraftfahrstraße beschildert. Dies ist zum Beispiel im Bereich von größeren Brücken (Beispiel: Rheinbrücke Maxau) der Fall, um auch langsameren Fahrzeugen wie Traktoren die Überquerung der Brücke zu gestatten.
Auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sonst beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, außer sie wurde durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angehoben (zum Beispiel auf 120 km/h). Für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, für Lastkraftwagen mit Anhänger sowie für Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 80 km/h, auf Land- und Bundesstraßen 60 km/h.[1][2]
Innerorts gilt grundsätzlich 50 km/h für alle Fahrzeuge, es sei denn, diese Höchstgeschwindigkeit wurde durch entsprechende Verkehrszeichen angehoben (zum Beispiel auf 70 km/h). Eine solche angehobene Höchstgeschwindigkeit gilt für alle Fahrzeuge.
Baustellen werden auf Kraftfahrstraßen meist weniger aufwendig eingerichtet als auf Autobahnen. Während man bei Autobahnbaustellen nach Möglichkeit stets versucht mindestens zwei Richtungsfahrbahnen pro Fahrtrichtung bereitzustellen, wird bei Baustellen auf vierspurigen Kfz-Straßen oft nur eine Richtungsfahrbahn pro Fahrtrichtung bereitgestellt und zweispurige Kraftfahrstraßen oft für längere Zeit komplett gesperrt.
Im Gegensatz zu Autobahnen können Kraftfahrstraßen von anderen Straßen plangleich gekreuzt werden. Der Verkehr an Knotenpunkten wird dann meist über Ampeln oder Kreisverkehre geregelt.
Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist genauso wie auf Autobahnen verboten.
Einzelnachweise
Siehe auch
Wikimedia Foundation.