Krankenfahrdienst

Krankenfahrdienst

Patientenfahrdienst (Deutschland), Fahrtendienst (Österreich), auch Krankenfahrten oder Patientenfahrten bezeichnet aus gesundheitlichen Gründen notwendige Personenbeförderungen. Mitunter auch nichtqualifizierter Krankentransport genannt, um sie vom „qualifizierten“ Krankentransport abzugrenzen.

Als Nichtqualifiziert gelten sie deshalb, weil die transportierten Patienten während des Transportes weder einer medizinischer Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankenkraftwagens bedürfen. Ist ein Patient nicht gehfähig (z.B. auf Grund einer vorhandenen Grunderkrankung), so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden.

Hierfür ist – bei einer sonst nicht notwendigen medizinischen Betreuung während des Transportes – der Patientenfahrdienst das Transportmittel der Wahl.

Rechtliche Abgrenzung

Der Patientenfahrdienst ist im Gegensatz zum Krankentransport kein Teil des Rettungsdienstes. Die Anbieter von Fahrtendiensten müssen daher nicht die (medizinischen) Auflagen des Rettungsdienstes erfüllen. Diese Dienstleistung fällt vielmehr in den Bereich des regulären Personentransports, genauso das Taxigeschäft und der Behindertenfahrdienst.
So wird (im Regelfall) auch weder auf den Fahrzeugen, noch in der Einsatzzentrale (Telefon) medizinisch geschultes Personal eingesetzt. Um Missverständnissen und Verwechslungen medizinischer Laien vorzubeugen, sind die Betreiber von Patientenfahrdiensten angehalten (meist durch entsprechende Vorgaben der zuständigen Genehmigungsbehörde) eine Verwechslung mit dem Krankentransport zu verhindern.

Tritt während eines Transportes ein Notfall ein, muss der Transport abgebrochen, der Rettungsdienst angefordert und der Patient durch das anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes versorgt werden.

Wegen der geringeren rechtlichen Verpflichtungen können Transporte im Rahmen von Patientenfahrdiensten zumeist günstiger als Krankentransporte angeboten werden, vor allem wegen niedrigerer Personal- und Ausrüstungskosten.

Faktische Abgrenzung

Bei den Wegen, die die Krankenversicherung nicht als Krankentransport genehmigt, kommen die kostengünstigeren Patientenfahrdienste zum Tragen, sofern Patienten aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und keiner fachlichen Betreuung durch Rettungsfachpersonal (zum Beispiel Blutdruckkontrolle, Sauerstoffgabe oder Ähnliches) bedürfen.

Falls Fahrdienstleistungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung benötigt werden, ist eine Kostenübernahme nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Dialyse sowie onkologische Chemo- oder Strahlentherapie) bei hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum) möglich und wird auch nicht von jeder Krankenkasse angeboten.

Siehe auch


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