- Kreisseniorenrat
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Ein Seniorenrat ist ein beratendes, nicht beschließendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, um die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren in den politischen Prozess auf der jeweiligen Ebene einzubringen. Dem entsprechend heißen die Gremien: Seniorenrat der Gemeinde ..., Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat, Landesseniorenrat. In der Regel wird der Rat bei genrationsübergreifenden und bei Gesundheitsthemen vor einer Entscheidung des jeweiligen Gebietsparlaments, z. B. einem Gemeinderat, Kreistag, Landtag, angehört. Auch in einigen Kirchen- und Parteigliederungen wird der Begriff (allerdings formal unterschiedlich) verwendet. Nur in Österreich gibt es auf Bundesebene den Österreichischen Seniorenrat.
Inhaltsverzeichnis
Ziele
Seinem Selbstverständnis entspricht sehr oft die aktive Einflussnahme, wie sie in diesen beiden typischen Formulierungen in vielen Publikationen von Räten immer wieder ausgesprochen werden:
- "Der .....seniorenrat tritt für die Interessen älterer Menschen im ....gebiet ein. Dies bedeutet vor allem, sich an der Meinungsbildung und dem Erfahrungsaustausch auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet frühzeitig zu beteiligen."
So kann das Ziel sein, durch die Mitwirkung z. B. bei der Kreisaltenplanung einen fördernden Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung der älteren Menschen zu nehmen, auf die das jeweilige Gremium sonst nicht gestossen wäre.
Der Seniorenrat ist in der Regel selbstlos tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Eigenwirtschaftliche Ziele werden nicht verfolgt. Dadurch ist auch eine Organisationsform als gemeinnütziger Verein oft zweckmäßig. Das bedeutet oft auch, dass sich seine Mitglieder aktiv an lokalen Wohltätigkeitsveranstaltungen beteiligen.Organisation und Mitgliedschaft
Die Mitglieder werden entweder in Urwahl durch die Altersgruppe gewählt oder als Delegierte von einschlägigen Organisationen entsendet. Das können Verwaltungsgemeinschaften, Verbände, Vereine und in diesem Themensprektrum aktive andere Gruppierungen sein, die für die allgemein gewählten Parlamentarier als Gesprächspartner wichtig sind.
Die Mitglieder sind i. d. R. Bürger, die selbst das 60. Lebensjahr vollendet haben.
In einigen Bundesländern wird die Tätigkeit durch die Regierung als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement systematisch gefördert; z. B. in Baden-Württemberg (bereits seit 1974), Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Auf dieser Landesebene wird die Arbeit vom Sozialministerium gefördert oder sogar koordiniert. Die Mitgliedsverbände, Mitglieder und Delegierten treffen sich in einem je festen Turnus zur Mitgliederversammlung. Je nach Größe hat der Rat auch einen festen Vorstand. Geschäftsstellen des Landesseniorenrates sind nur zum Teil mit Mitarbeiterinnen in Vollzeit besetzt. Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg gibt regelmäßig eine eigene Zeitschrift heraus.
In einigen Regionen werden die entsprechenden oder ähnliche Vereinigungen Seniorenbeirat, Seniorenvertretung oder Seniorenbüro genannt.
Siehe auch
- Altersdiskriminierung, Demografische Entwicklung
- Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit, Sozialarbeit, Seniorentage
Bei Parteien:
- Arbeitsgemeinschaft 60 plus der SPD, Österreichischer Seniorenbund (ÖVP) und Senioren-Union der CDU
Bundesebene:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO e.V.; die Bundesarbeitsgemeinschaft bündelt alle Senioren-Organisationen in der BRD)
Weblinks
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen BAG LSV via LSV-NRW (2004 als Verein gegründet)
- Homepage des Landesseniorenrats Baden-Württemberg
- Seniorenrat Darmstadt
- Seniorenrat Mannheim
- Seniorenrat Mannheim: Portal
- arbeitsgemeinschaft der seniorenbeiräte in SLH
- Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von etwa 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.
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