- Angestelltenlehrgang 2
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Die Bezeichnung Verwaltungswirt wird im öffentlichen Verwaltungsdienst der Bundesrepublik Deutschland von Beamten und Angestellten geführt. Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen dem akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt als Abschluss bei einer Fachhochschule (FH) und 'Verwaltungsfachwirt' als beruflichem Fortbildungsabschluss nach dem BBiG an einem Studieninstitut bzw. einer Verwaltungsschule. Parallel dazu gibt es in einigen Ländern die Ausbildung zum Angestelltenlehrgang II (A II) nach dem BAT (alt) an den Studieninstituten. Hier wird in der Regel keine Bezeichnung vergeben.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung nach A II (BAT) bzw. Verwaltungsfachwirt (BBiG)
Die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" können jedoch auch Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung führen, wenn sie den Angestelltenlehrgang II absolviert und diese Prüfungen erfolgreich abgelegt und anschließend die (zusätzliche) Prüfung für den "Verwaltungsfachwirt" nach dem BBiG bestanden haben.
Voraussetzungen
Zum Besuch des A II -Lehrgangs nach BAT oder des Lehrganges "Verwaltungsfachwirt" nach BBiG muss eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen vorliegen:
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
- Ausbildung als Fachangestellter für Bürokommunikation (wird nicht bei allen Studieninstituten akzeptiert) oder
- Erfolgreiches Bestehen der I. Angestelltenprüfung oder
- Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
Für die Zulassung zu dem A II- Lehrgang bzw. zum Verwaltungsfachwirt ist darüber hinaus für die Inhaber o.g. Bildungsabschlüsse auch noch eine einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Verwaltungsdienst von je nach Abschlussnote von 1 bis 3 Jahren notwendig. Hierbei wird vereinzelt von den öffentlichen Behörden auch noch ein Eignungstest und eine mündliche Prüfung für die Zulassung zu diesen Aufstiegslehrgängen verlangt. Ausnahme: Sonstige einschlägige Berufserfahrung ohne einen der o.g. Abschlüsse im öffentlichen Verwaltungsdienst mit mindestens 8-jähriger Berufserfahrung(Abweichungen an einzelnen Verwaltungsschulen/Studieninstituten möglich)
Fortbildungsinhalte
Inhalt der Fortbildung ist zum einen ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet der staatlichen Rechtswissenschaften, zum anderen vertiefte verwaltungsbetriebswirtschaftliche Kenntnisse um später rechtlich komplexere Fälle bearbeiten zu können. Daneben werden auch diverse Sozialkompetenzen wie Mitarbeiterführung gelehrt. Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt richtet sich in der Regel nach dem BBiG.
Wie Dipl.-Verwaltungswirte auch, können Absolventen des A II-Lehrganges und Verwaltungsfachwirte Aufgaben der gehobenen Funtionsebene wahrnehmen. Ein tariflicher Anspruch auf eine höherwertige Beschäftigung ist mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" nicht verbunden.
Weitere Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" wird nicht von allen Studieninstituten vergeben. So bescheinigten beispielsweise die Bundeswehrverwaltungsschulen bis 2007 die erfolgreiche Teilnahme an der "verwaltungseigenen Angestelltenprüfung II", die Bayerische Verwaltungsschule oder andere kommunale Studieninstitute, wie das Niederlausitzer Studieninstitut in Brandenburg, der Hessische Verwaltungsschulverband oder die Wirtschafts- und Verwaltungsakademie Duisburg, verleihen hingegen die Bezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in" nach dem BBiG.[1]
Vergütung
Beide Abschlüsse (A II und Verwaltungsfachwirt) werden jedoch meist in allen Kommunalverwaltungen berufsrechtlich identisch angewandt und berechtigen die Angestellten gleichermaßen zur Wahrnehmung von Aufgaben (vergleichbar gehobener Dienst) der Entgeltgruppen 9 bis 13 TVöD. [2]
Einheitliche Regelung Bundeswehr
Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird seit 2008 für die Absolventen der verwaltungseigenen Fachprüfung II die Bezeichnung "Verwaltungsfachwirt/-in" vergeben. Für die Absolventen des ehemaligen Angestelltenlehrgangs II besteht über eine Übergangsregelung die Möglichkeit der nachträgliche Zuerkennung der Bezeichnung.
Weblinks
Einzelnachweise
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