- Kriminaldienstmarke (Österreich)
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Eine Kokarde ist ein ursprünglich kreisförmiges Abzeichen oder Aufnäher, meist militärischer oder politischer Bedeutung, auf Kleidern, an Uniformmützen, als Lackierung auf Flügeln von Militärflugzeugen usw.
Spätere Formen waren Schleifen und Ovale, z.T. mit seitlichen Flügeln (NVA).
Im 17. Jahrhundert verstand man in Frankreich unter Coquarde eine am Hut befestigte Bandschleife als Zeichen für die Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung.
Im Frankreich der Französischen Revolution war die Kokarde eine Anstecknadel mit einem kreisförmigen Gebilde aus Stoff oder Papier in den Farben der französischen Trikolore, von innen nach außen rot-weiß-blau. Weiß (Farbe des Königshauses) von den Stadtfarben von Paris Rot/Blau flankiert, um die Einschränkung der Macht des Königs zu demonstrieren. Das ganze wurde von einem gezackten Rand umkränzt. Dieser erinnert an einen Hahnenkamm (der gallische Hahn). Hahn heißt auf französisch Coq, daher Kokarde. Sie wurde an den Kleidern oder auf Mützen getragen als sichtbares Zeichen, Anhänger der Revolution zu sein. Nach den Regeln der Heraldik steht in der Mitte immer die wichtigste die sogenannte Herzfarbe. Die Farben werden von innen nach außen aufgezählt.
Später waren Kokarden als militärisches Erkennungszeichen verbreitet, beispielsweise:
Inhaltsverzeichnis
Uniformkokarden in Deutschland
In Deutschland bzw. in den deutschen Staaten vor der Reichsgründung wurden Kokarden zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt (z.B. Preußen 1813). Im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich wurden die Kokarden folgendermaßen verwendet:
- schwarz-weiß und Landeskokarde: Norddeutscher Bund ab 1867
- schwarz-weiß-rot und Landeskokarde: Deutschland ab 1897
- Adler im Eichenlaub: Reichswehr ab 1921
- schwarz-weiß-rot: Wehrmacht ab 1935
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es verschiedene Erscheinungsformen. So wurden auf Dienstmützen von Landesbediensteten lange zeit Kokarden in den Landesfarben verwendet. Bei den Landespolizeien wurden die Kokarden auf die Bundesfarben in den 1970er Jahren umgestellt. Einige Bundesländer verwendet aber auch gar keine Kokarde. Bei Bundesbediensteten wurde bald die Kokarde in den Bundesfarben eingeführt und wird an der Kopfbedeckung getragen. In Deutschland ist sie an Uniformen der Polizei (Bundespolizei und manche Landespolizeien), des Zolls, des THW und der Bundeswehr, sowie der Feuerwehr vertreten. Die Kokarde ist als Hoheitszeichen durch § 90a StGB geschützt.
Flugzeugkokarde
Flugzeugkokarde oder -abzeichen bezeichnen Hoheitszeichen auf militärischer Luftfahrzeuge, die i. d. R. in den Nationalfarben gehalten sind. Im englischen werden sie als „Roundel“ bezeichnet.
Einführungsjahr von Flugzeugkokarden ausgewählter Länder:- rot-weiß-rot: österreichische Luftwaffe 1913-1917
- grün-weiß-rot: italienische Luftwaffe ab 1915
- blau-weiß-rot: französische Luftwaffe ab 1914
- rot-weiß-blau: britische Luftwaffe ab 1915
- weiß-blau-rot: USA-Air Force ab 1917
- weiß-blau-rot (große weiße Fläche mit schmalen Ringen): russische Luftwaffe ab 1915
- schwarz-gelb-rot: belgische Luftwaffe
Flugzeugkokarden, Auswahl, sortiert nach Motiv:
Dienstabzeichen der österreichischen Exekutive
In Österreich wird mit Kokarde auch eine metallenes, rundes Dienstabzeichen bezeichnet, welches von den im Kriminaldienst stehenden Exekutivbeamten der Bundespolizei zur Legitimation verwendet wird. Es trägt die Aufschrift „Bundespolizei Kriminaldienst“. Weiters werden gestaltungsgleiche Kokarden mit der Aufschrift „Bundespolizei Höherer Dienst“ bzw. „Bundespolizei Höherer Sanitätsdienst“ zur Verwendung durch Bedienstete des rechtskundigen Dienstes, die zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt berechtigt sind, sowie für die Chefärzte und Amtsärzte, verwendet.
Siehe auch
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