Kriminaldienstmarke (Deutschland)

Kriminaldienstmarke (Deutschland)
Vorderseite einer Kriminaldienstmarke

Die Kriminaldienstmarke dient, neben dem Dienstausweis, den Polizeivollzugsbeamten der deutschen Kriminalpolizei als Legitimation gegenüber dem Bürger.

Inhaltsverzeichnis

Erscheinungsbild

Die Dienstmarke ist eine ovale Messingscheibe, welche 60 mm breit, 42 mm hoch und 3 mm dick ist. Auf der Vorderseite ist das Wort „KRIMINALPOLIZEI“ sowie ein Polizeistern (ohne Landeswappen) abgebildet. Auf der Rückseite ist die ausstellende Dienststelle sowie das Bundes- oder Landeswappen abgebildet. Zusätzlich ist auf dieser Seite eine Nummer eingestanzt. Auf dem umlaufenden Rand der Kriminaldienstmarke sind die Wörter "Bundesrepublik Deutschland" in Blockschrift und als Großbuchstaben eingraviert.

Geschichte

Ursprung ist die Legitimationsmedaille der Koeniglich Preussischen Policei-Beamten. Die Aufgaben der damaligen Kriminalpolizei wurden Anfang des 19. Jahrhunderts im Preußischen Polizeireglement festgelegt. Auch in der Weimarer Republik und während des Nationalsozialismus hatten Gestapo und Kriminalpolizei Dienstmarken.

Ab 1954 wurde bei den Polizeien der Bundesländern und im Bundeskriminalamt die noch heute gebräuchliche ovale Kriminaldienstmarke eingeführt. Auch bei der Bahnpolizei wurden entsprechende Marken verwendet, dort allerdings zunächst in einer runden Version mit der Aufschrift „Fahndungsbeamter der Deutschen Bundesbahn“ und dem Flügelrad auf der Rückseite. Später wurde diese Marke angeglichen, erhielt die ovale Form und die Aufschrift „Fahndungsdienst Deutsche Bundesbahn“ und den Bundesadler auf der Vorder- und den Polizeistern, das Zeichen der Bundesbahn und die eingeschlagene Dienstnummer auf der Rückseite. Mit der Auflösung der Bundesbahn verschwand aber diese Marke. Ferner werden bei Steuerfahndung und Zoll ähnliche Marken mit der entsprechenden Aufschrift verwendet.

Funktion

Die – üblicherweise – an einer Kette getragene Marke dient (in Verbindung mit dem Dienstausweis) den Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei dazu, sich trotz fehlender Uniform als Polizeibeamte zu legitimieren, wobei die Nummer der Dienstmarke auf dem Dienstausweis vermerkt ist. Die Dienstmarke alleine ist keine ausreichende Legitimierung.

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