- Kuestenwache
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Eine Küstenwache ist zumeist eine nationale, meist dem jeweiligen Innenministerium unterstehende Behörde oder aber auch ein Zusammenschluss von mehreren Behörden eines Staates zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), zur Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See, wie z. B. die Überwachung von Fischfangquoten und der Einhaltung anderer Auflagen (Prüfung von Fangnetzmaschengrößen, um den Bestand an kleinen und Jungfischen nicht zu gefährden) oder von Umweltschutzbestimmungen. Auch kann eine nationale Küstenwache Teil der Streitkräfte zur See darstellen, wie z. B. die United States Coast Guard.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Aufgaben von dem 1994 gegründeten Koordinierungsverbund Küstenwache aus mehreren Bundesbehörden und -anstalten (Bundeszollverwaltung/Wasserzoll, der Bundespolizei, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie) wahrgenommen.
In Schleswig-Holstein bestand von 1995 bis zur Auflösung Ende 2005 eine eigene Küstenwache als Verbund von Wasserschutzpolizei, dem Amt für ländliche Räume und dem Landesamt für Natur und Umwelt.
Da die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem gemeinsamen Dach auf Bundesebene am Widerstand anderer Bundesländer scheiterte, beschloss Schleswig-Holstein, diesen Verbund nun aufzulösen.
Überblick über nationale Küstenwachen
Weblinks
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