- Koordinierungsverbund Küstenwache
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Die Küstenwache des Bundes bildet als Koordinierungsverbund von Bundesbehörden die Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Küstenwache gehört der maritime Umweltschutz, die Sicherheit im Schiffsverkehr, der Fischereischutz, die Überwachung der Zollgrenzen und der polizeiliche Grenzschutz, wobei es nach dem Seeaufgabengesetz viele übertragene Aufgabenbereiche untereinander gibt. Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern über die beiden Küstenwachzentren in Neustadt (Holstein) (für die Ostsee) und in Cuxhaven (für die Nordsee) die aktuellen Einsätze.
Zuständigkeiten
Der Küstenwache gehören Fahrzeuge folgender Bundesministerien, Behörden und Bundesanstalten an:
Zuständige Behörden/Anstalten: Organisation/Verwaltungszweig: Übergeordnetes Ministerium: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Bundespolizei (BPol) Bundesministerium des Innern (BMI) Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Wasserzoll (Zollkommissariate See) Bundeszollverwaltung (BZV) Bundesministerium der Finanzen (BMF) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Die Weisungsbefugnisse liegen unabhängig von dieser Organisation weiter bei den entsprechenden Behörden, nämlich der Bundespolizei, dem Wasserzoll (Zollkommissariate), den Wasser- und Schifffahrtsämtern und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Fahrzeuge
Es werden zahlreiche Schiffe und Boote der o. g. Institutionen (u. a. BPOL: sechs Schiffe; Zoll: acht Zollboote und vier Zollkreuzer; WSV: vier hochseegängige Mehrzweckschiffe, BLE: drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe) eingesetzt.
Die Fahrzeuge sind optisch einheitlich (Schriftzug „Küstenwache“, die schwarz-rot-gold-Kennzeichnung am Schiffsrumpf und das Wappen der Küstenwache), allerdings unterscheiden sich die Grundfarben. Die Grundfarbe der Fahrzeuge der Bundespolizei ist blau, die des Zolls grün, die der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung schwarz und in der Regel mit weißen Aufbauten und die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schwarz mit grauen Aufbauten und der zusätzlichen Beschriftung „Fischereischutz“.
Sonderlösung Schleswig-Holstein
Neben dem Koordinierungsverbund Küstenwache bestand in Schleswig-Holstein von 1995 bis zur Auflösung Ende 2005 eine selbstständige Küstenwache des Landes Schleswig-Holstein als Verbund von Wasserschutzpolizei, Amt für ländliche Räume und Landesamt für Natur und Umwelt. Da die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem gemeinsamen Dach auf Bundesebene am Widerstand anderer Bundesländer scheiterte, beschloss Schleswig-Holstein, diesen Verbund nun aufzulösen.
Bilder
Mehrzweckschiff Arkona
Siehe auch
Weblinks
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