Kuxschein

Kuxschein

Kux (m., im 15. Jh. aus mlat. cucus abgeleitet) ist die Bezeichnung für den Anteil an einem Bergwerk, das in der Rechtsform einer bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben wird. Seit der Zwangsumwandlung aller bergrechtlichen Gewerkschaften in andere Unternehmensformen 1985 existieren in Deutschland keine Kuxe mehr.

Ursprünglich waren Kuxe Bodenrechte an einem Bergwerk. Im 15./16. Jahrhundert waren Kuxe verbreitete Spekulationsobjekte; davon leitete sich wahrscheinlich das frühneuhochdeutsche Verb vergucken (verspekulieren) ab.

In neuerer Zeit wurden Kuxe vergleichbar mit anderen Grundrechten in einem Berggrundbuch eingetragen. Später ging man dazu über, Kuxe wie Inhaberaktien frei handelbar zu gestalten. Eine eigene Kuxbörse bestand vor dem Zweiten Weltkrieg in Essen.

Im Unterschied zu Aktien waren die Gewerken, also die Inhaber von Kuxen, zur Zubuße verpflichtet, hatten also eine Nachschusspflicht, wenn die Gewerkschaft Kapital benötigte. Kuxe ohne Zubußepflicht werden Freikuxe genannt.

Vergleichbar zu vinkulierten Namensaktien bedurfte die Weiterveräußerung von Kuxen oft der Zustimmung der anderen Gewerken.


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  • Kux — Kụx 〈m. 1〉 Wertpapier über den Anteil an einer bergrechtlichen Gewerkschaft [<frühnhd. kukes <tschech. kusek „kleiner Anteil“] * * * Kụx   [wohl aus dem Slawischen] der, es/ e, Anteilsrecht am Eigenkapital einer bergrechtlichen… …   Universal-Lexikon

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