- Kühnmemorandum
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Das Kühn-Memorandum bezeichnet den ersten Bericht des 1978 gegründeten Amtes des Ausländerbeauftragten. Dessen erster Leiter war Heinz Kühn, der das Memorandum 1979 veröffentlichte. Der vollständige Titel des Kühnmemorandums lautet „Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“. Das Memorandum gilt als erster Meilenstein der dritten Phase der Integrationspolitik, der „Phase der Integrationskonzepte“ 1979/1980. Die zentrale Aussage: Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland.
Inhalt des Memorandums
- nicht ressortmäßig abgestimmt
- Denkanstoß und Arbeitsgrundlage
- Grund: Schlechte Zukunftsperspektive der Gastarbeiter, vor allem der ca. 1 Mio. Kinder und Jugendlichen. Deutschland hat eine soziale Verantwortung gegenüber den Gastarbeitern und darf sie nicht als Variable des Arbeitsmarktes missbrauchen.
- Forderung: Änderung der bisher durch den Arbeitsmarkt bestimmten Politik zu einer sozial- und gesellschaftspolitischen Politik. Deutschland muss den Gastarbeitern eine dauerhafte Integration ermöglichen.
- Schwerpunkte:
- Anerkennung der faktischen Einwanderung.
- Intensivierung der integrativen Maßnahmen.
- Beendigung aller segregierenden Maßnahmen.
- unbeschränkte Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche.
- Recht auf Einbürgerung für in Deutschland geborene bzw. aufgewachsene Jugendliche.
- Generelle Überprüfung des Ausländerrechts und des Einbürgerungsverfahrens.
- Kommunales Wahlrecht nach längerem Aufenthalt.
- Verstärkung der problemorientierten sozialen Beratung.
- volle rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Ausländern in Deutschland.
- Finanzielle Belastungen: Insgesamt hätten die Maßnahmen ca. 600 Mio. DM gekostet.
Weblinks
Das Kühn-Memorandum auf migration-online.de (Am Ende des Artikels)
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