- Küstenfort
-
Eine eigentümliche Art permanenter Befestigung bilden die Küstenbefestigungen und zwar deshalb, weil sie gegen die See wirken und von Kriegsschiffen angegriffen werden, daher sich nicht gegen Belagerungen mit allmählich näher rückendem Angriff, wie Landfestungen, zu verteidigen haben.
Als befestigte Küstenpunkte sollen sie feindlichen Schiffen die Benutzung von Häfen, Reeden, das Einlaufen in Flussmündungen, Meerengen usw. verwehren; da sie nur eine Beschießung von Schiffen, keinen förmlichen Angriff (Belagerung) zu erwarten haben, so werden sie meistens als offene Erdwerke, Strand- oder Küstenbatterien, aber grundsätzlich nur für schwere Geschütze, Küstengeschütze, deren kleinstes Kaliber die 15 cm Kanonen sind, derart erbaut, dass jedes Geschütz zwischen zwei Traversen steht. Wo aber ein enges Fahrwasser mit geringster Geschützzahl und Besatzung beherrscht werden soll und nur ein beschränkter Bauplatz zur Verfügung steht, kommen Panzerwerke zur Verwendung. Die auf Mauerbauten ruhenden Panzerungen (in England aus Walzeisen, in Deutschland aus Hartguss) sind entweder Batteriepanzer oder Panzerdrehtürme. Die Geschütze hinter Panzerungen liegen in Minimalschartenlafetten. Die Werke müssen so angelegt sein, dass sie gegen Hochflut, Seiten- und Rückenfeuer gesichert sind.
Als befestigte Kriegshäfen sollen die Küstenbefestigungen mit einer vor der Hafeneinfahrt liegenden feindlichen Flotte den Kampf aufnehmen, um entweder das Auslaufen der eigenen Schiffe zu begünstigen, oder eine Annäherung des Gegners zum Zweck der Beschießung des Hafens und der Marineanlagen, wie Arsenale, Werften, Docks, Magazine usw., zu verhindern. Diese Festungswerke werden, da sie auch gegen einen Angriff vom Land gesichert sein müssen, geschlossen, als Küstenforts, erbaut. Zahl und Lage derselben richten sich nach der Örtlichkeit, die es auch, wenn in der Nähe des Hafens größere Landungen ausführbar sind, erfordern kann, an die Küstenbefestigungen eine Landfestung anzuschließen, wie es z. B. bei Kiel geschehen soll. Diese Befestigungen allein sind aber nicht ausreichend, sie bedürfen noch einer Absperrung des Fahrwassers durch Seeminen, feste oder schwimmende Barrikaden, z. B. versenkte Schiffe, schwimmende, durch Ketten verbundene und verankerte Balken, Taue, Netzwerk, Ketten usw., die innerhalb des Wirkungsbereichs der Geschütze liegen müssen.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Siehe auch
Wikimedia Foundation.