- Anklagejury
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Anklagejury (Große Jury), im englischen Strafprozess ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschworenen zusammengesetztes Gericht, das die Vorfrage zu erledigen hat, ob die Anklage in der Weise, wie sie gestellt ist, als zulässig erscheine, und ob der Ankläger vor der sogenannten Kleinen oder Urteilsjury zu erscheinen habe; wenn ja, durch die Formel true bill (wahre Anklage), wenn nein, durch die Formel not a true bill. Das Verfahren vor der Anklagejury ist geheim; es werden nur der Ankläger und, soweit dienlich, dessen Zeugen, nicht auch der Beschuldigte vorgefordert. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Auch in Frankreich hatte man bei Einführung der Schwurgerichte die Anklagejury mit übernommen; jedoch wurde sie schon 1808 von Napoleon I. wieder abgeschafft.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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