- LG Rostock
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Das Landgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Rostock. Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock. Außerdem ist das Landgericht Rostock gemäß § 4 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock ausschließlich zuständig für die dort genannten Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Gerichtsgebäude
Im Gerichtsgebäude August-Bebel-Straße 15 - 20 sind des Weiteren sowohl das Sozialgericht Rostock als auch das Arbeitsgericht Rostock sowie das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern untergebracht.
In den Gebäuden war bis 1989 die Bezirksverwaltung Rostock des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR untergebracht. Eine Gedenktafel am Haupteingang erinnert an die Opfer der Stasi und die Übernahme des Gebäudekomplexes durch das Bürgerkomitee am 4. Dezember 1989.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Rostock sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock.
Siehe auch
Weblink
54.0850712.13574Koordinaten: 54° 5′ 6,3″ N, 12° 8′ 8,7″ O
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