- LKA Schleswig-Holstein
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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Landesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gegründet 1952 Hauptsitz in Kiel Behördenleitung Hans-Werner Rogge Anzahl der Bediensteten ca. 550 Website Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA-SH) ist ein Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es dient, wie andere Landeskriminalämter auch, der Landespolizei als Servicestelle für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Angelegenheiten. Das LKA Schleswig-Holstein hat seinen Sitz am Mühlenweg 166 in Kiel.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Im Landeskriminalamt liegt die Ermittlungsführung und die Leitlinienkompetenz der Verbrechensbekämpfung sowie die Kriminalprävention.
Organisation
Als Landesoberbehörde untersteht das Landeskriminalamt dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Dienstaufsicht beim LKA hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordnung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staatsanwaltschaften.
Das LKA gliedert sich in fünf Abteilungen:
- Besondere Zentralstellenaufgaben: Gremienarbeit, Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung, internationale Zusammenarbeit, polizeiliche Kriminalprävention, Sicherungstechnische Vorbeugung und beratung, zentrale DNA-Datei, Datenverarbeitung
- Ermittlungen und Auswertung: Organisierte Kriminalität, Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Umweltkriminalität, Falschgeld, Waffen, zentrale Auswertungen, Statistik
- Staatsschutz: Lagebeurteilungen, Personenschutz, Innere Sicherheit
- Kriminaltechnik, Erkennungsdienst
- Operativer Einsatz, Ermittlungsunterstützung: Mobiles Einsatzkommando, Spezialeinsatzkommando Operative Technik, Verdeckte Ermittlungen
Neben den Fachabteilungen besteht eine Stabstelle.
Direktor des LKA Schleswig-Holstein ist seit 2002 Hans-Werner Rogge. Er löste Hans-Eberhard Gersonde ab, der das Amt seint 1985 geführt hatte.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Arbeit des Landeskriminalamtes sind:
Die Rechtsstellung des Landeskriminalamtes ist in § 3 POG beschrieben.
Geschichte
Zum 1. Januar 1946 hatte die britische Militärregierung ein zentrales Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone mit Sitz in Hamburg gegründet. Für die einzelnen künftigen Länder wurde jeweils ein „Regional Records Bureau“ gebildet, aus dem das Landeskriminalamt hervorging.
Einzelnachweise
Weblinks
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