LKA Schleswig-Holstein

LKA Schleswig-Holstein
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Landesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Gegründet 1952
Hauptsitz in Kiel
Behördenleitung Hans-Werner Rogge
Anzahl der Bediensteten ca. 550
Website Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA-SH) ist ein Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es dient, wie andere Landeskriminalämter auch, der Landespolizei als Servicestelle für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Angelegenheiten. Das LKA Schleswig-Holstein hat seinen Sitz am Mühlenweg 166 in Kiel.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Im Landeskriminalamt liegt die Ermittlungsführung und die Leitlinienkompetenz der Verbrechensbekämpfung sowie die Kriminalprävention.

Organisation

Als Landesoberbehörde untersteht das Landeskriminalamt dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Dienstaufsicht beim LKA hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordnung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staatsanwaltschaften.

Das LKA gliedert sich in fünf Abteilungen:

  1. Besondere Zentralstellenaufgaben: Gremienarbeit, Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung, internationale Zusammenarbeit, polizeiliche Kriminalprävention, Sicherungstechnische Vorbeugung und beratung, zentrale DNA-Datei, Datenverarbeitung
  2. Ermittlungen und Auswertung: Organisierte Kriminalität, Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Umweltkriminalität, Falschgeld, Waffen, zentrale Auswertungen, Statistik
  3. Staatsschutz: Lagebeurteilungen, Personenschutz, Innere Sicherheit
  4. Kriminaltechnik, Erkennungsdienst
  5. Operativer Einsatz, Ermittlungsunterstützung: Mobiles Einsatzkommando, Spezialeinsatzkommando Operative Technik, Verdeckte Ermittlungen

Neben den Fachabteilungen besteht eine Stabstelle.

Direktor des LKA Schleswig-Holstein ist seit 2002 Hans-Werner Rogge. Er löste Hans-Eberhard Gersonde ab, der das Amt seint 1985 geführt hatte.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Arbeit des Landeskriminalamtes sind:

  • Das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG)[1]
  • Das Polizeiorganisationsgesetz (POG) [2]

Die Rechtsstellung des Landeskriminalamtes ist in § 3 POG beschrieben.

Geschichte

Zum 1. Januar 1946 hatte die britische Militärregierung ein zentrales Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone mit Sitz in Hamburg gegründet. Für die einzelnen künftigen Länder wurde jeweils ein „Regional Records Bureau“ gebildet, aus dem das Landeskriminalamt hervorging.

Einzelnachweise

  1. LVwG
  2. POG

Weblinks


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