- Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Landesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gründung 1952 Hauptsitz Kiel Behördenleitung Hans-Werner Rogge Anzahl der Bediensteten ca. 550 Website Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA-SH) ist ein Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es dient, wie andere Landeskriminalämter auch, der Landespolizei als Servicestelle für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Angelegenheiten. Das LKA Schleswig-Holstein hat seinen Sitz am Mühlenweg 166 in Kiel.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Im Landeskriminalamt liegt die Ermittlungsführung und die Leitlinienkompetenz der Verbrechensbekämpfung sowie die Kriminalprävention.
Organisation
Als Landesoberbehörde untersteht das Landeskriminalamt dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Dienstaufsicht beim LKA hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordnung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staatsanwaltschaften.
Das LKA gliedert sich in fünf Abteilungen:
- Besondere Zentralstellenaufgaben: Gremienarbeit, Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung, Koordinierungsstelle Fahndung, internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe, polizeiliche Kriminalprävention, Sicherungstechnische Vorbeugung und beratung (seit dem 1. Januar 2009 Aufgabenverlagerung in das Landespolizeiamt), Kriminalaktenhaltung, zentrale DNA-Datei, Datenverarbeitung
- Ermittlungen und Auswertung: Organisierte Kriminalität, Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Umweltkriminalität, Falschgeld, Waffen, zentrale Auswertungen, Statistik
- Staatsschutz: Lagebeurteilungen, Personenschutz, Innere Sicherheit
- Kriminaltechnik, Erkennungsdienst
- Operativer Einsatz, Ermittlungsunterstützung: Mobiles Einsatzkommando, Spezialeinsatzkommando Operative Technik, Verdeckte Ermittlungen
Neben den Fachabteilungen besteht eine Stabstelle.
Direktor des LKA Schleswig-Holstein ist seit 2002 Hans-Werner Rogge. Er löste Hans-Eberhard Gersonde ab, der das Amt seint 1985 geführt hatte.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Arbeit des Landeskriminalamtes sind:
Die Rechtsstellung des Landeskriminalamtes ist in § 3 POG beschrieben.
Geschichte
Die Public Safety Branch der Britischen Militärregierung gründet am 1. Januar 1946 das Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone (KPABrZ, Zonal Bureau) mit Sitz in Hamburg. In der Britischen Zone entstehen nachgeordnete Regional Records Bureaus (Kriminalpolizeizentralen) in Hamburg, Hannover, Münster und Düsseldorf. Nach Anordnung 1946 des KPABrZ in Hamburg wird die Gruppennachweisstelle in Schleswig in Kriminalpolizeiamt umbenannt. Zum 13. Januar 1947 erhält sie die Bezeichnung Landeskriminalpolizeiamt Schleswig-Holstein.
Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz mit Art. 73, 87 (BKA) verkündet. Es folgt das BKA-Gesetz vom 15. März 1951. Am 31. Oktober 1951 übernimmt das BKA das Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone in Hamburg als Grundstock für das BKA. Das Landeskriminalpolizeiamt Schleswig-Holstein zieht am 1. Oktober 1947 nach Eckernförde-Carlshöhe und von dort in den Westflügel des bombardierten Kieler Schlosses um. 1969 wird aus dem Landeskriminalpolizeiamt ein Kriminalpolizeiamt, mit der Reform 1994 schließlich ein Landeskriminalamt mit Sitz im Kieler Polizeizentrum Eichhof.
Einzelnachweise
Weblinks
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