LMHV

LMHV
Basisdaten
Titel: Lebensmittelhygiene-
Verordnung
Abkürzung: LMHV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2125-40-68 / 2125-44-6
Ursprüngliche Fassung vom: 5. August 1997
(BGBl. I S. 2008)
Inkrafttreten am: 8. Februar 1998
Letzte Neufassung vom: Art. 1 V vom 8. August 2007
(BGBl. I S. 1816, 1817)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
15. August 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die aktuelle Lebensmittelhygiene-Verordnung löste die Verordnung vom 5. August 1997 Mitte August 2007 ab.

Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher die Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.

Nach §§ 3-8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Analyse der Gefahren im Produktionsablauf
  2. Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken
  3. Festlegung der kritischen Grenzwerte
  4. Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
  5. Dokumentation der kritischen Punkte
  6. Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen
  7. Fortbildung der Mitarbeiter

Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Seitdem finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung, die die bisherige nationale Verordnung ablösen:

  • EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1
  • EG-Verordnung 853/2004 Besondere Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs 2
  • EG-Verordnung 854/2004 Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs 3

Die Inhalte der EU-Verordnungen sind im Prinzip nicht neu — mit Ausnahme der Dokumentationspflicht. Ziele der EG-Vorschriften zur Lebensmittel-Hygiene:

  • Die Lebensmittelsicherheit soll auf EU-Ebene überwacht werden
  • Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich geregelt werden („from farm to fork“)
  • Jeder Lebensmittelproduzent muss ein Hygienemanagementsystem (gemäß HACCP) einrichten
  • Die Dokumentation der Lebensmittelhygiene wird Pflicht (angemessen nach Art und Größe des Betriebs)
  • Lebensmittelbetriebe müssen registriert bzw. zugelassen sein

Parallel dazu ist die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 4 über mikrobiologische Kriterien in Lebensmitteln im Januar 2006 in Kraft getreten, die in Bezug auf die mikrobiologische Sicherheit der Nahrungsmittel die Grenzwerte zu pathogenen Mikroorganismen sowie Indikatoren bei Überschreitung dieses Grenzwertes enthält. Die neuen mikrobiologischen Kriterien gelten ebenfalls für importierte Lebensmittel.

Weblinks

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