- Lagerabverkauf
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Lagerverkauf, auch Lagerabverkauf, bezeichnet den Verkauf einer Ware am Ort des Lagers.
Es erfolgt keine Auslieferung, der Kunde muss zu dem Lagerort kommen und (meistens) die Ware selbst abtransportieren. Diese Form des Verkaufs wird bei Sonderangeboten, meist bei Ausverkäufen, Konkursverkäufen oder Lagerräumungen gewählt, bei denen entweder die Zeit zur Auslieferung, meist aber die Marge fehlt, die eine Auslieferung wirtschaftlich noch rechtfertigen würde. Bei Lagerverkäufen gibt es keine Verpflichtung des Lieferanten, eine bestimmte Menge zu liefern. Er liefert nur solange, wie noch Ware vorrätig ist.
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