- Lagerkostenzinssatz
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Lagerkosten bezeichnet die mit der Lagerung von Ausgangsmaterial, Zwischenprodukten, Fertigwaren und Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Ersatzteilen verbundenen Kosten. Sie sind zu unterteilen nach:
- - Löhne und Gehälter für das Lagerpersonal
- - Sozialleistungen für das Lagerpersonal (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft)
- - Sonderleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
- Kosten für die Lagerräume
- - Abschreibungen für den Wertverlust der Lagereinrichtung
- - Miete
- - Verzinsung des investierten Kapitals
- - Instandhaltungskosten
- - Heizung, Licht, Wasser
- - Reinigung
- - Versicherungsprämien (Brandversicherung)
- Kosten für die gelagerte Ware
- - Verzinsung des in den Lagerbeständen investierten Kapitals (Kapitalkosten)
- - Verderb, Veralten, Schwund
- - Ausschuss infolge unsachgemäßer Behandlung (Bruch, Beschädigung, Diebstahl)
- - Versicherungsprämien (Brand-, Diebstahlversicherung)
- Kosten für die eingesetzten Fördermittel und sonstigen Hilfsmittel
- - Abschreibungen für den Wertverlust der Fördermittel
- - Wartungskosten
- - Reparaturkosten
- - Betriebskosten (Strom, Öl)
- - Versicherungsprämien
- - Verpackungsmaterial
- - Büromaterial für die Lagerverwaltung (Schreibmaterial, Karteien, Belege)
Ein zu großer Lagerbestand führt also zu unnötigen Lagerkosten. Auch das Lagerrisiko steigt bei hohen Beständen, Ware veraltet, verdirbt, schwindet. Bei zu kleinem Lagerbestand sind Maschinen und Arbeitskräfte oft nicht ausgelastet. Störungen in der Produktion oder Kundenverluste können eintreten. Rascher, teurer Einkauf wird notwendig. Mengenrabatte können nicht ausgenutzt werden. Dies führt zu Fehlmengenkosten.
Kosten für die Lagerräume und die eingesetzten Fördermittel sind überwiegend Fixe Kosten, d. h. sie bleiben auch bei wechselndem Lagerbestand konstant. (z. B. die Lagermiete und der Lohn für die Lagerarbeiter). Die Kosten für die gelagerte Ware sind dagegen Variable Kosten, da sie sich mit dem jeweiligen Lagerbestand ändern.
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