Landesdirektion Chemnitz

Landesdirektion Chemnitz
Wappen Karte
Landeswappen des Freistaates Sachsen Lage des Direktionsbezirks Chemnitz in Deutschland
Basisdaten
Verwaltungssitz: Chemnitz
Fläche: 6522 km²
Einwohner: 1.556.690 (31. Dezember 2008)
Bevölkerungsdichte: 239 Einwohner je km²
Bezirksgliederung: 213 Gemeinden in vier Landkreisen sowie einer Kreisfreien Stadt
Landesdirektion
Präsident der
Landesdirektion:
Karl Noltze
Adresse der Landesdirektion: Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Webpräsenz: www.ldc.sachsen.de
Lage des Direktionsbezirk Chemnitz in Sachsen

Der Direktionsbezirk Chemnitz ist der Nachfolger des Regierungsbezirk Chemnitz im Freistaat Sachsen. Die Nachfolgebehörde des Regierungspräsidiums Chemnitz ist die Landesdirektion Chemnitz. Diese in Chemnitz angesiedelte Mittelbehörde entstand im Zuge der sächsischen Verwaltungsneuordnung und der Kreisreform Sachsen 2008 am 1. August 2008.

Die Amtsbezeichnung Regierungspräsident wird durch das sächsische Verwaltungsneuordnungsgesetz [1] in Präsident der Landesdirektion geändert.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Direktionsbezirk Chemnitz wurde am 1. August 2008 aus dem Regierungsbezirk Chemnitz und dem Landkreis Döbeln gebildet. Der Landkreis wurde dem neuen Landkreis Mittelsachsen zugeordnet.

Bereits seit Mitte des 19. Jahrhundertes gab es im Königreich Sachsen staatliche Mittelbehörden, die seinerzeit „Kreishauptmannschaften“ genannt wurden und im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Im Dritten Reich wurden diese in Regierungsbezirke umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten zunächst wieder Regierungsbezirke errichtet werden, doch wurde diese Absicht 1947 aufgegeben.

Nach Auflösung der Länder in der ehemaligen DDR im Jahre 1952 wurden staatliche Bezirke eingerichtet, die jedoch mit den heutigen Regierungsbezirken in ihrer Funktion kaum zu vergleichen sind. Der Regierungsbezirk Chemnitz umfasst dabei weitgehend das Gebiet des Bezirks Karl-Marx-Stadt.

Erst mit der Wiedererrichtung des Landes Sachsen 1990 wurde auch die Grundlage für die Neubildung von Regierungsbezirken geschaffen.


Gliederung

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz vom 28. Januar 2008

Weblinks


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