Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld

Das für Geburten ab 1. Januar 1986 eingeführte Erziehungsgeld ist eine Ausgleichsleistung des deutschen Staates für einen Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Dieser Elternteil darf nur einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgehen. Schüler und Studenten als Eltern dürfen jedoch ihrer Berufsausbildung in vollem Umfang nachgehen. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Das Bundeserziehungsgeld wurde für Kinder, die seit dem 1. Januar 2007 geboren sind, durch das Elterngeld ersetzt. Insofern ist die Bezugszeit des Erziehungsgeldes für Eltern, die das Elterngeld in Gänze innerhalb der ersten 24 Monate nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen haben, spätestens seit Anfang 2009 beendet.

Man konnte sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro (Budgetbetrag) erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro (Regelbetrag) pro Monat bekommt. Mit Zustimmung des Arbeitgebers war es möglich, die Elternzeit in zwei Abschnitte aufzuteilen und ein Jahr zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.

Die Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.

Einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen) zahlen im 3. Lebensjahr freiwillig noch zusätzlich ein reduziertes Landeserziehungsgeld. Rechtsgrundlage sind entsprechende Landesgesetze.

Das Erziehungsgeld war 1986 an die Stelle des früher gewährten Mutterschaftsurlaubsgeldes getreten, das damals monatlich 510,00 DM betrug und auf das aber nur zuvor erwerbstätige Frauen Anspruch hatten. Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld wurden aufbauend auf das Familienmodell der Versorgerehe in seiner modernisierten Form konzipiert, und nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde das Erziehungsgeld fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen.[1] Kritisiert wurde, dass das Erziehungsgeld Hausfrauen deutlich besser stelle als zuvor, berufstätige Mütter benachteilige und alleinstehende Mütter diskriminiere.[2] Laut dem Soziologen Christoph Butterwegge sollten Mütter durch das Elterngeld motiviert werden, sich für mehrere Jahre auf die Familienarbeit zu konzentrieren und sich hierfür aus der Erwerbsarbeit zurückzuziehen.[3] Die Regelungen wurden im Magazin Emma als „Mütterfalle“ bezeichnet, denn Mütter, die diese Spielräume ausschöpften, seien „als Konkurrenz um Stellen mit Aufstiegschancen praktisch ausgeschaltet“; als Alternative wurde vorgeschlagen die starre Dreijahresregelung beim Erziehungsurlaub in ein über mehrere Jahre aufteilbares Zeitkonto umzuwandeln, so dass beispielsweise beide Eltern sechs Jahre lang halbtags arbeiten könnten.[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sonja Munz: Frauenerwerbstätigkeit im Spannungsfeld veränderter Lebensentwürfe und wohlfahrtsstaatlicher Regelungen, ifo-Schnelldienst 50, Heft 23, S. 21-35, 1997, (Online-Version). Abgerufen am 24. Januar 2009.
  2. Annemarie Mennel: Erziehungsgeld. Oder: Wie Vater Staat die Mütter erziehen will. Emma, September 1985. Abgerufen am 24. Januar 2009.
  3. Christoph Butterwegge u. A.: Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland, 2. Ausgabe, Gabler Wissenschaftsverlage, 2008, ISBN 3531159151, 9783531159157, S. 100
  4. Gunhild Gutschmidt: Die Mütterfalle. Emma, Januar/Februar 1997. Abgerufen am 24. Januar 2009.
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