- Landrostei
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Dieser Artikel behandelt den Begriff Drost. Den Nachnamen Drost trug der niederländische Fußballspieler Epi Drost, andere Namensträger unter Droste. - Eintrag DROST im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960
- Eintrag Drost/Drossat in der elektronischen Version der Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz, Bd. 9
- Lexikoneintrag im Nordisk familjebok von 1876 bzw. 1904 (schwedisch)
- Mattias Fischer: Art. Drost. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1161-1162. ISBN 978-3-503-07912-4
- ↑ Laut der Chronik der Grafen von der Mark des Levold von Northof, wiedergegeben in: Arno Borst : Lebensformen im Mittelalter, 14. Aufl. Frankfurt/M ; Berlin : Ullstein 1995. S. 441-446 ISBN 3-548-34004-0
Der Begriff Drost, auch Drossart (mittelniederdeutsch: drossete) kennzeichnet seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland am Niederrhein und in Westfalen, in Ostfriesland, aber auch in Mecklenburg und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann oder Landrat vergleichbar. In der Grafschaft Mark waren die Drosten in der Mitte des 14. Jahrhunderts ritterbürtig[1].
Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten.
Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit polizeilichen und militärischen Befugnissen ausgestatteten Adligen. In Hannover hießen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.
Das Drostenamt konnte gelegentlich mit dem Hofamt des Truchsess verbunden sein.
Drost in Schweden
Auch in Schweden gab es (Reichs)droste (drots, riksdrots). Die ersten schriftlichen Belege datieren aus dem Jahr 1276 und beziehen sich auf einen königlichen Amtsträger. Im 14. Jahrhundert war der Drost Stellvertreter des Königs bei dessen Abwesenheit oder wenn der König noch unmündig war. Einer der mächtigsten Droste dieser Zeit war Bo Jonsson. Im 15. Jahrhundert war das Amt nur zwischen 1435 und 1442 besetzt und wurde durch den Reichsvorsteher (riksföreståndare) abgelöst. Als Ehrentitel tauchte der Drost Ende des 16. Jahrhunderts wieder kurz auf.
Unter König Gustav II. Adolf wurde 1612 das Amt des Reichsdrost geschaffen: Magnus Brahe hatte 1612-1633 das Amt inne. Zuerst Präsident des höchsten Gerichts wurde der Reichsdrost in der Verfassung von 1634 mit der Aufsicht über das Justizwesen im Reich beauftragt - Amtsinhaber Gabriel Gustafsson Oxenstierna 1634-1640, ein Bruder Axel Oxenstiernas. Sein Nachfolger wurde Per Brahe der Jüngere (Per Brahe den yngre), der von Magnus Gabriel de la Gardie als Reichsdrost ("riksdrots") bis 1684 abgelöst wurde. Zwischen 1686 und 1720 war das Amt nicht besetzt, und am Beginn der Freiheitszeit wurde es abgeschafft. 1787 wurde der Titel "Drost" wieder aufgegriffen und dem Justizkanzler Carl Axel Wachtmeister, der Chef über das gesamte Rechtswesen war, verliehen. Mit der neuen Verfassung von 1809 wurde der Titel jedoch wieder abgeschafft. Carl Axel Wachtmeister war bis zu seinem Tod 1810 im Amt als Schwedens erster Justizstaatsminister (neuer Titel für den Chef des Rechtswesens, 1876 in Justizminister umgewandelt).
Literatur
Einzelnachweis
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