Legitim

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Legitimität (lat. legitimus - gesetzmäßig) bezeichnet in Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc.

  • Legitimität (Politikwissenschaft/Staatsrecht): Anerkennungswürdigkeit. Die Rechtmäßigkeit eines Staates und seines Herrschaftssystems durch Einhaltung bestimmter Grundsätze und Wertvorstellungen, im Unterschied zur formalen Gesetzmäßigkeit (Legalität).
  • Legitimer Regent ist staatsrechtlich, wer verfassungsgemäß, also legal zur Regierung berechtigt ist, im Gegensatz zum Usurpator, der durch Verfassungsumsturz die Macht erlangt hat.
  • Das „Legitimitätsprinzip“ (in Gestalt des Königtums „von Gottes Gnaden“) wurde auf dem Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht (vgl. auch: Legitimisten). Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität, wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen wird.
  • Die Legitimität eines Kindes ist v.a. in europäisch geprägten Kulturen familienrechtlich dessen Abstammung aus gesetzmäßiger Ehe.

Inhaltsverzeichnis

Theorien zur Legitimität von Staat und Herrschaft

Franz Oppenheimer

Im Verständnis von Franz Oppenheimer will der Soziologe Karl Marx den Inhalt und das Leben der Staatsgewalt verstehen. Der Jurist interessiert sich für eine formaljuristische Beschreibung. Der Philosoph interessiert sich für das Ideal.

Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Menschen im Staat verleihen der Herrschaft durch Enthusiasmus oder Resignation 'Anerkennung', die als 'Legitimation' verstanden wird. Dadurch dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten. Würde diese 'Anerkennung' schwach, dann würde auch die Stabilität der Herrschaft schwach. Soziologische Legitimation und Macht der Herrschaft gehen demnach Hand in Hand.

Die soziologische Legitimität der Staatsgewalt lässt sich somit nicht aus anderen Prinzipien ableiten als der Staatsgewalt, d.h. der realen Macht eines Staates selbst. Sie ist nicht an die formal-juristische, sondern an die faktische Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene formal-juristische Rechtmäßigkeit und Legitimation festzulegen.

Max Weber

Max Weber hat im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie drei Typen legitimer Herrschaft definiert. Er unterscheidet zu diesem Zweck die traditionale, die charismatische und die rationale Herrschaft. Die Geltungsgrundlage der traditionalen Herrschaft ist die angenommene „Heiligkeit“ der überlieferten Ordnung mit ihren jeweiligen Institutionen, Verfahren und Handlungsnormen. Die Geltungsgrundlage der charismatischen Herrschaft ist die emotionale Hingabe an eine Person aufgrund der ihr zugeschriebenen außergewöhnlichen Eigenschaften. Die Geltungsgrundlage der rationalen Herrschaft ist die rationale Begründung der Normen und Regeln.

Siehe auch

Weblinks


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  • legitim — Adj erw. fremd. Erkennbar fremd (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. lēgitimus, zu l. lēx Gesetz (legal). Abstraktum: Legitimation (16. Jh.); Verb: legitimieren.    Ebenso nndl. legitiem, ne. legitimate, nfrz. légitime, nschw. legitim, nnorw.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • legitim — in Scots succession law, the bairn s part – that part of the legal rights in a person s movable estate that cannot be disposed of by will. The fund amounts to one third if the spouse still lives, one half if not. The children of deceased children …   Law dictionary

  • legitim — • legitim, laglig, legal, rättsenlig, rättmätig, berättigad, tillåten • laglig, laggiltig, lagenlig, rättsgiltig, gällande, legal, legitim • lovlig, tillåten, tillåtlig, laglig, rättmätig, berättigad …   Svensk synonymlexikon

  • legitim — Adj. (Mittelstufe) geh.: gemäß des Rechts, legal Synonyme: gesetzlich, gesetzmäßig, rechtmäßig Beispiele: Wir arbeiten nur mit legitimen Mitteln. Der Präsident wurde legitim gewählt …   Extremes Deutsch

  • Legitim — Le*git im (l[ e]*j[i^] [i^]m), n. [See {Legitimate}, a.] (Scots Law) The portion of movable estate to which the children are entitled upon the death of the father. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Legitīm — (v. lat.), gesetzlich, durchs Gesetz berechtigt, rechtlich, od. wenigstens dafür anerkannt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legitīm — (lat.), gesetzlich, rechtlich oder wenigstens dafür anerkannt; s. Legitimität …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legitim — Legitīm (lat.), gesetz , rechtmäßig, auf anerkanntem Rechtstitel beruhend; ehelich (s. Legitimation); Legitimität, Gesetz , Rechtmäßigkeit eines Besitzes, Anspruchs etc., auch einer Staatsregierung; Legitimisten, die Anhänger des… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Legitim — Legitim, gesetzlich, rechtmäßig; Legitimität, das gesetzliche Recht; Legitimisten, heißen in Frankreich die Anhänger der 1830 vertriebenen königl. Familie; legitima (pars quota, portio), Pflichttheil des gesetzlichen Erben; legitimae usurae,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • legitim — »gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. ↑ legal). – Dazu stellt sich als Gegenbildung illegitim… …   Das Herkunftswörterbuch

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