- Legisvakanz
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Die Legisvakanz (lateinisch vacatio legis) bezeichnet im Recht den Zeitraum zwischen der Erlassung einer Rechtsnorm und ihrem Inkrafttreten. Viele Gesetze und andere Rechtsnormen bestimmen den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens selbst. So kann beispielsweise ein Gesetz, dass am 5. Juli im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird, sein Inkrafttreten auf den 1. Jänner des Folgejahres verschieben. Manche Verfassungen, z. B. die slowenische, schreiben ausdrücklich vor, dass eine Legisvakanz mit einer bestimmten Mindestdauer eingehalten wird, um so den Rechtsunterworfenen Gelegenheit zu geben, sich über die neue Rechtslage zu informieren und sich auf sie einzustellen.
Der Begriff ist vor allem im österreichischen Recht üblich.
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