Leibliche Aufnahme Mariens

Leibliche Aufnahme Mariens
Mateo Cerezo d. J.: Himmelfahrt Mariens, um 1650

Die Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist ein am 1. November 1950 durch Papst Pius XII. verkündetes und definiertes Dogma der römisch-katholischen Kirche und ist in Munificentissimus Deus bekundet.

Inhaltsverzeichnis

Erklärung

Hiernach hat Maria, die Mutter Jesu, bereits zu Lebzeiten auf der Erde dem göttlichen Ideal-Bild des Menschen voll und ganz entsprochen, so dass sie beim Übergang ins ewige Leben keiner Läuterung mehr bedurfte. Eigentlicher Inhalt des Dogmas ist jedoch, dass Maria in Vorausnahme des künftigen Loses aller geretteten Seelen bereits vor dem Jüngsten Tag die Auferstehung des Fleisches feiern durfte, sie wurde also mit ihrer unsterblichen Seele und mit ihrem Leib aufgenommen. Daher kann es von ihr keine Knochenreliquien geben.

Die Definition des Dogmas in der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus lautet:

Wir verkünden, erklären und definieren es als ein von Gott geoffenbartes Dogma, dass die Unbefleckte, allzeit jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Ablauf ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“

Logische Folgerung

Das Dogma könnte als logische Folgerung aus dem Dogma der unbefleckten Empfängnis Mariens angesehen werden, in welchem ausgesagt wurde, dass Gott die Vorerlösung des Menschen Maria im Hinblick auf ihre Berufung zur göttlichen Mutterschaft bereits bei deren Empfängnis vollzog. Allerdings muss beachtet werden, dass Maria trotz ihrer Erwählung mit echtem freien Willen handelte und daher das Erlösungswirken ihres gottmenschlichen Sohnes im Herzen mitvollzog, daher auch unter dem Kreuz mitlitt und somit kraft der Gnade Gottes ihre Herrlichkeit im Himmel als mit Leib und Seele Aufgenommene auch verdiente. Wie aber die Gnade und die Freiheit des Menschen zusammenspielen, und dies ganz besonders im Falle der Jungfrau Maria, ist ein striktes Glaubensgeheimnis. Das Dogma schweigt sich bewusst darüber aus, ob Maria lebendigen Leibes oder nach ihrem irdischen Tod in den Himmel aufgenommen wurde, da hierüber in der Kirche keine Einigkeit besteht. Moderne Andachtsbilder wählen meist ersteres für ihre Darstellung, traditioneller und in alten Bildern weiter verbreitet ist aber die letztere Vorstellung.

Papst Paul VI. fasste das Glaubensgeheimnis von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel so im feierlichen Glaubensbekenntnis (Credo des Gottesvolkes) vom 30. Juni 1968 zusammen:

Verbunden in einer ganz innigen und unauflöslichen Weise mit dem Geheimnis der Menschwerdung und Erlösung, wurde die allerseligste Jungfrau, die unbefleckt Empfangene, am Ende ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele in die Herrlichkeit des Himmels aufgenommen und – in Vorausnahme des künftigen Loses aller Gerechten – ihrem auferstandenen Sohne in der Verklärung angeglichen.“

Hochfest

Die römisch-katholische Kirche feiert diesen Glaubensinhalt am Hochfest Mariä Himmelfahrt am 15. August.

Die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel ist nicht direkt in der Bibel berichtet. Folgende Belegstellen werden von der katholischen Dogmatik (unter anderen) als Belege angeführt:

  • „Erheb dich, Herr, komm an den Ort deiner Ruhe, du und deine machtvolle Lade!“ (Ps 132,8 EU). Die hier erwähnte aus unverweslichem Holz gefertigte Bundeslade sei angeblich als Wohnung Gottes auf Erden ein Bild des unverweslichen Leibes Mariens.
  • „Der Tempel Gottes im Himmel wurde geöffnet, und in seinem Tempel wurde die Lade seines Bundes sichtbar.“ (Offb 11,19 EU)
  • „Wer ist die, die aus der Steppe heraufsteigt, auf ihren Geliebten gestützt?“ (Hld 8,5 EU)

Auch die sonnenumkleidete Frau aus der Apokalypse (Offb 12,1 EU) und die Gnadenfülle Mariens (Lk 1,28 EU) werden als Hinweise auf die leibliche Aufnahme und Verherrlichung Mariens gedeutet.

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