- Leichenkasse
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Als Sterbekasse (Grabe- oder Leichenkasse, Totenlade, Sterbelade, Begräbniskasse) bezeichnet man kleine, im wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende, zum Teil mit Krankenkassen verbundene Lebensversicherer, die im Todesfall das Sterbegeld an die Erben auszahlen oder, wenn solche nicht vorhanden, auch wohl die Beerdigung selbst besorgen. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich meist um eine lebenslängliche Lebensversicherung auf den Todesfall, die sich von normalen Lebensversicherungen nur durch die besonders niedrige, in der Höhe rechtlich beschränkte Versicherungssumme unterscheidet. Allerdings gelten für Sterbekassen und die von diesen Angebotenen Versicherungsverträge auch teilweise andere gesetzliche Bestimmungen.
Es gab Sterbegeldversicherungen und auf solche spezialisierte Einrichtungen nachweisbar schon bei den Römern und den alten germanischen Völkern. Sie waren in Deutschland vor allem im 19. Jahrhundert sehr verbreitet und werden namentlich von den unteren Klassen benutzt, ohne dass es jedoch möglich wäre, genauere Zahlenangaben über dieselben zu machen.
Sterbekassen sind in Deutschland stets kleinere Vereine, einer besonderen, nämlich sehr kleinen Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie unterliegen nicht den europäischen Vorschriften für den freien Binnenmarkt für Versicherungen. Grundlage ist vor allem die Begrenzung der vertraglichen Versicherungssumme.
Literatur
- Hattendorf: Über Sterbekassen. Göttingen 1867
- Heym: Die Grabekassen. Leipzig 1850
- Fleischhauer: Die Sterbekassenvereine. Weimar 1882
- Vorbereitet sterben. Onken Verlag, Kassel 2004
Weblinks
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