- Annullierung
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Annullierung (von lat. annullare – „für nichtig erklären“) ist ein v. a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o. ä. von Anfang an – nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an – ungültig und nichtig war. Der Ausdruck bedeutet in Flughäfen auch, dass Flüge gestrichen wurden.
Im katholischen Kirchenrecht ist die Eheannullierung von Bedeutung.
Kategorie:- Recht (Sonstiges)
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