Anschlussberufung

Anschlussberufung

Eine Anschlussberufung bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsbehelf der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene Entscheidung zu seinen Gunsten zu ändern. Zulässig sind Anschlussberufungen im Zivil- und im Verwaltungsprozess.

Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen:

  • Unselbständige Anschlussberufung (echte Anschlussberufung): Berufung wird in der Berufungsfrist eingelegt, Anschlussberufung wird jedoch nach Ablauf der Berufungsfrist eingelegt. In diesem Fall ist die Anschlussberufung wirksam, ihrerseits muss sie innerhalb einer weiteren Frist eingelegt worden sein, die im Verwaltungsgerichtsprozess einen Monat ab Zustellung der Berufungsbegründung beträgt, im Zivilprozess der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung entspricht. Jedoch ist die Anschlussberufung abhängig von der Berufung und wird unwirksam, wenn diese zurückgenommen wird oder unzulässig ist und das Berufungsgericht sie deshalb verwirft (Akzessorietät); vgl. § 524 Abs. 5 ZPO, § 127 Abs. 5 VwGO.
  • Selbständige Anschlussberufung (unechte Anschlussberufung): Berufung und Anschlussberufung werden in der Berufungsfrist eingelegt. Die Anschlussberufung wird wie eine normale Berufung behandelt und ist unabhängig.

Die Anschlussberufung ist auch dann zulässig, wenn zuvor der Anschlussberufungsführer auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 524 Abs. 2 ZPO, § 127 VwGO).

Im schweizerischen Militärstrafverfahren ist keine Anschlussberufung vorgesehen.

Siehe auch

Anschlussrevision

Literatur

Johan Schneider: Die Anschlussberufung (§ 524 ZPO). In: Zeitschrift für Zivilprozess (ZZP), 119. Bd., 2006, S. 423-434.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anschlussberufung — Anschlussberufung,   Prozessrecht: Rechtsbehelf, der es dem Berufungsbeklagten ermöglicht, im Anschluss an eine durch den Gegner eingelegte Berufung seinerseits eine Berufung einzulegen, um bei entsprechender Beschwer ein günstigeres Urteil als… …   Universal-Lexikon

  • Anschlussberufung — Mit der A. kann der Berufungsbeklagte sich der Berufung des Berufungsklägers anschließen (§ 524 ZPO). Mit der A. kann der Berufungsbeklagte eine Korrektur der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Gunsten erreichen. Sie verliert ihre Wirkung,… …   Lexikon der Economics

  • Anschluss-Berufung — Eine Anschlussberufung bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene… …   Deutsch Wikipedia

  • Anschluß-Berufung — Eine Anschlussberufung bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene… …   Deutsch Wikipedia

  • Anschlußberufung — Eine Anschlussberufung bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahmeberufung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufung (Recht) — Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, meist der ersten Instanz. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Rekurs — Ein Rechtsbehelf, nur in Österreich synonym Rechtsmittel, ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Nach Artikel 8 der… …   Deutsch Wikipedia

  • Anschluss-Revision — Eine Anschlussrevision bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Revision. Sie liegt vor, wenn in einem Gerichtsprozess eine Revision bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Anschluß-Revision — Eine Anschlussrevision bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Revision. Sie liegt vor, wenn in einem Gerichtsprozess eine Revision bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”