- Liegenschaftsdienst
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Der Öffentlich bestellte VermessungsIngenieur (ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder dazu berufen, Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Der ÖbVI ist im gesamten Bereich der amtlichen Katastervermessung und der technischen Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig:
- Katastervermessung
- Liegenschaftsvermessung
- Ingenieurgeodäsie
- Geoinformatik
- Planung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und andere)
- Bewertung (Grundstücksbewertung)
- Bodenordnung
In einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz) können ÖbVI auch Auskünfte (Auszüge) aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch) erteilen.
Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden. ÖbVI gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern.
Der Berufsverband der ÖbVI in Deutschland ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, BDVI e. V. (http://www.bdvi.de).
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