- Liegenschaftsamt
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Das Liegenschaftsamt ist eine kommunale Einrichtung und verwaltet die bebauten und unbebauten Grundstücke im Besitz einer Stadt oder Gemeinde. Dieses ist auch zuständig u. a. für die Vermietung, den Kauf und Verkauf von z. B. städtischen Wohnungen, Stadthallen und städtischen Kiosken sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (z. B. Ackerland, Wiesen, Kleingärten ).
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