Liftkartell

Liftkartell

Das so genannte Aufzugs- und Fahrtreppenkartell, auch "Lift-Kartell" oder "Fahrstuhl- und Rolltreppenkartell" genannt, hat zwischen 1995 und 2004 Preise festgesetzt, Märkte aufgeteilt, Gebote für Beschaffungsaufträge manipuliert und geschäftlich wichtige und vertrauliche Informationen ausgetauscht. Die ersten Anhaltspunkte hat es Ende 2003 gegeben, daraufhin rückten die Fahnder der EU-Wettbewerbskommission im Januar 2004 zu Razzien aus. Tatsache ist, dass das Kartell zumindest in Deutschland und den Benelux-Staaten funktionierte. Im Visier der Fahnder waren dort 17 Tochtergesellschaften des weltweit führenden Quartetts der Aufzugs- und Fahrtreppenkonzerne: ThyssenKrupp Elevator aus Deutschland, die zum US-amerikanischen Konzern United Technologies gehörende Otis, Schindler aus der Schweiz, Kone aus Finnland, sowie ferner die Mitsubishi Elevator Europe, die am niederländischen Kartell mitwirkte. Nach über dreijährigen Ermittlungen verhängte im Februar 2007 die EU-Wettbewerbskommission die bislang höchste Kartellstrafe, die sich wie folgt aufteilt:

Die Geldbuße für Kone in Belgien und Luxemburg wurde komplett erlassen, weil sie dort mit den Ermittlern kooperierten, nicht jedoch in Deutschland und den Niederlanden. Den 50%igen Zuschlag für ThyssenKrupp begründet die Kommission damit, dass das Unternehmen bereits 1998 für die Teilnahme an einem Edelstahl-Kartell abgestraft wurde und damit als Wiederholungstäter eingestuft wurde.

Geschäftsführer, Vertriebsdirektoren und Kundendienstleiter trafen sich regelmäßig in Bars und Restaurants, unternahmen Reisen aufs Land oder ins Ausland und benutzten Prepaid-Handys, um ein Aufspüren ihrer Gespräche zu verhindern. Bei ihren Treffen legten sie fest, wer welchen (Neuanlagen-, Modernisierungs- oder Wartungs-) Auftrag zu welchem Preis erhalten sollte. Die anderen gaben unrealistisch hohe Angebote ab, um bei der Auftragsvergabe nie den Auftrag zu erhalten.

Das Kartell hat weitreichende wirtschaftliche Folgen, u. a. haben Wartungsverträge Laufzeiten von bis zu 50 Jahren. Um sich vor illegalen Verträgen zu schützen, legt die EU-Kommission nahe, nationale Gerichte anzurufen. Wer sich auf den Beschluss der EU-Kommission berufe, könne vorteilhaftere Verträge aushandeln und obendrein Schadenersatz verlangen.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Entscheidung der EU-Kommission vom 21. Februar 2007 ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26. März 2008 veröffentlicht. In dieser wird mitgeteilt, dass es nach den Feststellungen der EU-Kommission für das Geschäftsgebiet Deutschland keine Preisabsprachen zu Wartungsverträgen gab. Wörtlich heißt es dazu in der Zusammenfassung: "Die Zuwiderhandlungen betrafen sowohl den Neueinbau als auch Dienstleistungen mit Ausnahme von Deutschland, wo davon auszugehen war, dass sie sich nur auf den Neueinbau erstreckten." und "... die Kartelle betrafen die gleichen Produkte und Dienstleistungen in jedem Mitgliedsstaat mit Ausnahme von Deutschland, wo nach Kenntnis der Kommission Dienstleistungen kein direkter Bestandteil der Kartellvereinbarungen waren, ...".

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