- Liquidationsversicherung
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Eine Liquidationsversicherung - auch als "Liquidationsdirektversicherung" bezeichnet - ist eine Versicherung, um unverfallbare Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung sowie laufende Versorgungsleistungen mit schuldbefreiender Wirkung abzulösen (sog. Strukturwandel). Es handelt sich dabei um einen Wechsel des Durchführungsweges mit dem Ziel zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Enthaftung eines Unternehmens zu verhelfen.
Voraussetzung für die Übernahme einer Versorgungsanwartschaft bzw. -leistung ist, dass das aus der Versorgungszusage verpflichtete Unternehmen seine Betriebstätigkeit einstellt liquidiert wird, was ausweislich des Handelsregisterauszugs nachgewiesen wird. Der Liquidator muss alle Verbindlichkeiten regeln, auch die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Betriebsrenten.
Steuerlich gilt, dass die Einzahlung des Einmalbeitrags in eine Liquidationsversicherung steuerfrei erfolgt, wobei die Leistungen aus der Versicherung nachgelagert versteuert werden. Gegebenenfalls gebildete Rückstellungen in der Bilanz sind gewinnerhöhend aufzulösen (Erhöhung der Steuerlast dem Grunde nach), im Gegenzug sind die Einmalbeiträge in die Liquidationsversicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Literatur
J. Prost/U. Rethmeier „Schuldbefreiende Übernahme von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung bei Einstellung der Tätigkeit mit nachfolgender Liquidation", DER BETRIEB, Heft 36; 7. September 2007, S. 1945 ff.
Weblinks
Kategorie:- Versicherungsarten
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