Liste der Generalsuperintendenten und Präsides Westfalens

Liste der Generalsuperintendenten und Präsides Westfalens
Karte
Karte der Evangelischen Kirche von Westfalen
Basisdaten
Fläche: 22.200 km²
Leitender Geistlicher: Präses Alfred Buß
Mitgliedschaft: UEK
Kirchenkreise: 31
Kirchengemeinden: 623
Gemeindeglieder: 2.632.901 (31. Dezember 2005[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
32,5 %
Offizielle Website: www.ekvw.de

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bielefeld. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ca. 2,32 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2005) in 623 Kirchengemeinden und 31 Kirchenkreisen, die in 11 Gestaltungsräumen zusammengefasst sind. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch eine Gliedkirche der Union Evangelischer Kirchen und Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie mit Sitz in Haus Villigst in Schwerte.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen umfasst die bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. Der Kreis Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe und gehört – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen Lippischen Landeskirche.

Geschichte

Das Gebiet der heutigen Evangelischen Kirche von Westfalen bestand vor 1800 aus einer Vielzahl von eigenständigen Territorien, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten Anteil am Gebiet hatten das Kurfürstentum Köln (mit dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Fürstbistümer Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben im 16. Jahrhundert bis auf Minden katholisch, während in den meisten weltlichen Herrschaften der protestantische Glaube maßgeblich wurde. Hier war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor allem das Siegerland, die Wittgensteiner Grafschaften sowie die Grafschaft Tecklenburg. Eine prägende Rolle für die Einführung der Reformation gewannen für ihr jeweiliges Umland viele der größeren Städte, so etwa Minden, Herford, Soest und Dortmund.

Mark, Ravensberg und Minden kamen im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt Preußen nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. (nach der Zeit der französischen Herrschaft) nach dem Wiener Kongress 1815. Danach bildete Preußen aus seinen Gebieten im westfälischen Raum die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster.

In dieser Zeit entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen. Als zentrale kirchliche Verwaltungsbehörde wurde das „Konsistorium“ in Münster errichtet. Summus episcopus („oberster Bischof“) für die evangelische Kirche in Preußen und damit auch in der Kirchenprovinz Westfalen war der preußische König. 1817 rief König Friedrich Wilhelm III. aus Anlass des dreihundertjährigen Jubiläums der Reformation zu einer Vereinigung der Gemeinden lutherischen und reformierten Bekenntnisses, zu gemeinsamem Gottesdienst und zur Feier des Abendmahls in einheitlicher Form auf. Weithin begeistert wurde dieser Aufruf aufgenommen; an zahlreichen Orten, an denen es reformierte und lutherische Gemeinden gab, schlossen diese im Laufe der folgenden Jahre Unionsverträge ab und vereinigten sich so nicht nur gottesdienstlich, sondern auch juristisch. Zu einem Charakteristikum der Union in Preußen sollte es werden, dass es hier (anders als in Nassau und in Baden) trotz mehrfacher Anläufe nicht gelang, eine Lehreinheit des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses zu formulieren; vielmehr wurde den einzelnen Kirchengemeinden ausdrücklich zugesichtert, dass ihr Bekenntnisstand durch den Beitritt zur Union nicht angetastet und verändert würde. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen in den Grenzen von 1815 eine einheitliche evangelische Kirche, die „Preußische Landeskirche“, die bis zu ihrer faktischen Auflösung 1945 mehrmals ihren Namen änderte; zuletzt bezeichnete sie sich seit 1922 als „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“. Die preußische Landeskirche umfasste die folgenden Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (in einigen auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819 tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode; an ihrer Spitze stand ein Präses. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in „Personalunion“ ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.

Am 5. März 1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz Rheinland eine Kirchenordnung, der 1855 drei sogenannte „Bekenntnisparagraphen“ vorangestellt wurden, die das Miteinander und Nebeneinander der Kirchengemeinden lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisses beschrieben, so dass trotz der Union die einzelnen Gemeinden ihre jeweilige Bekenntnisbindung behielten. Die kirchliche Leitung und Verwaltung wurde aber durch dieselben Institutionen wahrgenommen – das Konsistorium in Münster und die Superintendenten der „Kreisgemeinden“ (Kirchenkreise). In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses (Vorsitzender der Provinzialsynode) geschaffen.

1850 wurde als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin eingerichtet. Die 1866 neu zu Preußen hinzugekommenen Provinzen behielten ihre eigene kirchliche Leitung und Verwaltungen und wurden nicht in die preußische Unionskirche eingegliedert. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg entfiel mit dem Ende der Monarchie das landesherrliche Kirchenregiment. Die preußische Landeskirche formte entsprechend ihre Leitungsstrukturen um. Die Verfassungsurkunde der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 sah eine Leitung der Landeskirche durch Generalsynode und Kirchensenat (dem neben dem Generalsuperintendenten auch der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin angehörte) vor. Für die westfälische Provinzialkirche erlangten nun die Provinzialsynode und der Provinzialkirchenvorstand die Leitungsgewalt – bei Wahrung besonderer Rechte des Generalsuperintendenten, des Konsistorialpräsidenten und des Präses der Provinzialsynode. Eine entsprechende Überarbeitung der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung wurde am 6. November 1923 verabschiedet; sie trat am 1. Dezember 1924 in Kraft.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Kirchenprovinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ EKD bei. Für die westfälische Provinzialkirche (ab 13. Juni 1945: „Evangelische Kirche von Westfalen“) wurde am 1. Dezember 1953 eine neue Kirchenordnung beschlossen, die zum 1. April 1954 in Kraft trat. Die drei bisherigen Spitzenämter der Provinzialkirche wurden nun im Amt des Präses gebündelt; erster Amtsinhaber des Präsesamts neuen Zuschnitts war Karl Koch. Das Konsistorium wurde von Münster nach Bielefeld verlegt; als neue Bezeichnung wählte man „Landeskirchenamt“. Für dieses wurde ein Neubau am Altstädter Kirchplatz in Bielefeld errichtet, der am 26. April 1956 eingeweiht wurde.

Die frühere Evangelische Kirche der altpreußischen Union wurde durch eine Abmachung am Rande der Kirchenversammlung von Treysa am 31. August 1945 umgeformt zu einem bloßen Verbund von Gliedkirchen, der 1951 eine neue Grundordnung bekam und der sich 1953 – auf Druck der DDR-Regierung – gezwungen sah, die Bezeichnung „altpreußisch“ aus seinem Namen zu streichen und hinfort nur noch als „Evangelische Kirche der Union“ (EKU) zu firmieren; auch diese gehörte der EKD an. Die EKU schloss sich 2003 mit weiteren Landeskirchen aus der Arnoldshainer Konferenz zur „Union Evangelischer Kirchen“ (UEK) zusammen, deren Kirchenkanzlei seit 2008 nicht mehr in Berlin besteht, sondern sich als Kirchenamt in Hannover befindet und unmittelbar mit der EKD verbunden ist.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf acht Jahre gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung: einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren also Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. In Westfalen konnte der erste Generalsuperintendent jedoch erst 1835 nach Verabschiedung der Kirchenordnung sein Amt antreten.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der westfälischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die westfälische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.

Weiterführende Informationen: Internet-Portal „Westfälische Geschichte“: Inhaber der kirchlichen Leitungsämter im evangelischen Westfalen (1815–1996)

Konsistorialpräsidenten

Ab 1948 übernahm der Präses das Amt des Konsistorialpräsidenten.

  • 1815–1844: Ludwig Freiherr von Vincke, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1845–1846: Eduard von Schaper, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1846–1850: Eduard Heinrich von Flottwell, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1850–1871: Franz von Duesberg, Oberpräsident der Provinz Westfalen; tatsächlich führten jedoch die Generalsuperintendenten Graeber und Wiesmann die Amtsgeschäfte
  • 1871–1891: Karl Friedrich Wilhelm Hering, Konsistorialpräsident
  • 1892–1898: Karl von Westhoven, Konsistorialpräsident
  • 1898–1905: Hermann August Wilhelm Stockmann, Konsistorialpräsident
  • 1905–1923: Günther von Sydow, Konsistorialpräsident
  • 1925–1933: Gottfried Bartels, Konsistorialpräsident
  • 1936–1948: Kurt Gerhard Thümmel, Konsistorialpräsident (1936–1938 kommissarisch)

Generalsuperintendenten

Das Amt wurde erst 1836 geschaffen. Ab 1948 übernahm der Präses das leitende geistliche Amt der Landeskirche.

Präsides

Bis 1934(1945) war der Präses Vorsitzender der Provinzialsynode, seit 1945 ist er nicht nur Vorsitzender der Landeskirche, sondern auch der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes; zugleich nimmt er seitdem auch die Aufgaben des früheren Amtes des Generalsuperintendenten wahr und übt damit das „Hirtenamt“ in der Landeskirche aus.

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses, seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher der Landeskirche sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium) in Bielefeld.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Präses hat den Vorsitz der auf acht Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Sein Amtssitz ist Bielefeld. Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 17 weitere Mitglieder (darunter 7 hauptamtlich) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören. Die Kirchenleitung hat ihren Sitz im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche (seit 1956 in Bielefeld).

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den Presbyterien. Deren Mitglieder heißen „Presbyter“ bzw. „Presbyterinnen“. Dem Presbyterium einer Kirchengemeinde gehören auch deren Pfarrer an.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den Presbyterien der zugehörigen Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Kreissynodalvorstand.

Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.

Die 31 Kirchenkreise

Kirchengemeinden

Die 31 Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Landeskirche deutlich geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sie sich erhöht, weil v.a. in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. In jüngerer Zeit nimmt die Zahl der Kirchengemeinden wieder ab, weil sie aufgrund von sinkender Gemeindegliederzahl vermehrt fusionieren müssen.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Evangelisches Gesang-Buch; Herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld 1834
  • Christliches Gesangbuch für die evangelischen Gemeinden des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, Gütersloh vor 1900
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund 1883
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil „Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses“), Dortmund 1929
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a. 1969
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn 1996

Weblinks

Quellen

Wilhelm Heinrich Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß. Bielefeld 2002.

  1. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf

52.0213838.5330997Koordinaten: 52° 1′ 17″ N, 8° 31′ 59,2″ O


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