Liste der Generalsuperintendenten und Präsides des Rheinlandes

Liste der Generalsuperintendenten und Präsides des Rheinlandes
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Karte
Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland
Basisdaten
Fläche: 12.704 km²
Leitender Geistlicher: Präses
Nikolaus Schneider
Mitgliedschaft: UEK
Kirchenkreise: 40
Kirchengemeinden: 773
Gemeindeglieder: 2.859.500 (1.1 2009[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
23,4 %
Offizielle Website: www.ekir.de/

Die Evangelische Kirche im Rheinland mit Sitz in Düsseldorf ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca. 2,9 Millionen Gemeindemitglieder in 774 Kirchengemeinden (Stand: Juli 2008). Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:

Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Jülich, Kleve und Berg. Einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die Reformation ein, in anderen wurden die evangelischen Gemeinden toleriert, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier sowie die Freie Reichsstadt Köln katholisch blieben. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.

In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg und Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.

Ebenfalls 1934 schloss sich die Evangelische Kirche des oldenburgischen Landesteils Birkenfeld als Kreisgemeinde (heute: Kirchenkreis) Birkenfeld der Rheinischen Provinzialkirche an. Überlegungen dazu hatte es schon lange gegeben, da die finanzielle Lage dieser Miniatur-Landeskirche – sie bestand aus gerade einmal 17 Kirchengemeinden – überaus prekär war. Erst drei Jahre später wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landesteil Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, als Landkreis Birkenfeld der Rheinprovinz angegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten.

Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.

Leitung der Landeskirche

Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche in Bad Neuenahr-Ahrweiler tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.

Präses

An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht die oder der Präses, die oder der von der Landessynode gewählt wird. Er oder sie darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl – spätestens nach acht Jahren – im Amt bleiben. Der oder die Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.

Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).

Generalsuperintendenten

Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche.

Präsides

Präses Nikolaus Schneider

Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich der Vorsitzende der Landessynode war.

Landessynode

Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.

Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).

Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium

Konsistorialpräsidenten

Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen.

  • 1877–1892: Karl Snethlage
  • 1892–1905: Eduard Grundschöttel
  • 1905–1911: Albert Peter
  • 1911–1920: Gisbert Groos
  • 1920–1937: Johann Freiherr von der Goltz
  • 1937–1946: Walter Koch
  • 1945–1949: Joachim Beckmann (Vorsitzender der vorläufigen Leitung der Kirche)

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium, dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen Presbyter bzw. Presbyterinnen. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an. Das Presbyterium wird alle vier Jahre turnusmäßig neu gewählt. Das aktive Wahlrecht haben alle Gemeindeglieder, die konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind. Zum Presbyter wählbar sind Gemeindemitglieder zwischen dem 18. und dem 74. Lebensjahr. Ausgenommen sind enge Verwandte anderer Presbyter und ordinierte Theologen. Bei der Kirche Beschäftigte können als Mitarbeiterpresbyter mit eingeschränkten Rechten gewählt werden. In wenigen Gemeinden wird das Presbyterium nicht direkt durch die Gemeindeglieder gewählt, sondern durch ein Kooptationsverfahren.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt. Mitglieder sind die Pfarrstelleninhaber (kraft Amtes) sowie weitere Delegierte, die von den Presbyterien der Kirchengemeinden in Relation zur Zahl der Gemeindepfarrstellen entsandt werden. In der Zeit zwischen den Synodaltagungen wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand geleitet. Diesem steht der Superintendent vor, der zugleich auch Repräsentant des Kirchenkreises und Dienstvorgesetzter der Pfarrer/innen ist. Der Kreissynodalvorstand wird von der Kreissynode für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt, wobei alle vier Jahre die Hälfte der Mitglieder gewählt wird.

Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.

Die rheinische Kirche wird von der Landessynode geleitet, zu der die Kreissynoden neben ihren Superintendenten in Relation zur Mitgliederzahl ihrer Kirchenkreise weitere Delegierte entsenden. Sie tagt in der Regel eine Woche lang im Januar in Bad Neuenahr.

Die Leitung der Synode liegt bei der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche), die zugleich außerhalb der Sitzungszeiten die Leitung der Landeskirche innehat. Der Kirchenleitung gehören der Präses sowie 15 weitere Mitglieder an, darunter sechs hauptamtliche und neun ehrenamtliche. Die auf acht Jahre gewählten Mitglieder sind je zur Hälfte ordinierte Theologen und nichtordinierte Glieder der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung tragen den Titel Oberkirchenrat. Die Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Landessynode gewählt. Entsprechend den Kreissynodalvorständen beträgt die Amtszeit acht Jahre, wobei alle vier Jahre die Hälfte gewählt wird. Wiederwahl ist unter Beachtung der Altersgrenzen in allen Gremien möglich.

Der Präses, ein ordinierter Theologe, steht der Landeskirche außerhalb der Kirchenleitungstagungen vor. Er hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist zugleich Vorsitzender der Landessynode, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes, der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.

Auf allen Leitungsebenen wird darauf geachtet, dass die Pfarrer/innen nicht die Mehrheit haben, auch wenn die Superintendenten/innen und der Präses immer Theologen sind. So kommen auf einen Pfarrer etwa vier bis zehn stimmberechtigte Presbyter/innen, in den Kreissynoden und der Landessynode gibt es eine knappere Mehrheit der Laien.

Die Kirchenkreise

Derzeit (Juli 2008) beträgt die Zahl der Kirchenkreise 40. Bis zu Beginn der 1960er Jahre waren es deutlich weniger, jedoch wurden dann vor allem in den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr viele Kirchenkreise wegen ihrer Größe geteilt. Seit einigen Jahren geht man den umgekehrten Weg: Benachbarte Kirchenkreise, die oft in der gleichen Stadt liegen, fusionieren miteinander.

Die Grenzen der Kirchenkreise sind meist historisch bedingt und orientieren sich nicht immer an den Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Duisburg (am 1. Juli 2004 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise Duisburg-Nord und -Süd)
  • Düsseldorf-Mettmann
  • Düsseldorf (am 1. Juni 2007 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise Düsseldorf-Nord, -Süd und -Ost)
  • Essen (am 1. Juli 2008 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise Essen-Mitte, -Nord und -Süd)
  • Gladbach-Neuss (Sitz in Mönchengladbach)
  • Jülich
  • Kleve (Sitz in Goch)

Kirchengemeinden

Die 40 Kirchenkreise werden von 774 Kirchengemeinden gebildet. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man sich gezwungen sah, sie zu teilen. Mittlerweile ist die Zahl wieder abnehmend, da immer häufiger benachbarte Gemeinden fusionieren, um so Verwaltungskosten einsparen zu können oder weil die geschrumpften Gemeinden ihre Aufgaben nicht mehr vollständig wahrnehmen können.

Lutherische und Reformierte Arbeitsgemeinschaften im Rheinland

Als unierte Kirche eint die EKiR lutherische, reformierte und unierte Christinnen und Christen. Ein (kleiner) Teil der jeweiligen Kirchenmitglieder arbeitet in konfessionell orientierten Organisationen zusammen. So existieren auf lutherischer Seite der Lutherische Konvent im Rheinland und auf reformierter Seite der Reformierte Konvent in der Ev. Kirche im Rheinland, der sich dem Reformierten Bund verbunden fühlt. Sie vertreten innerhalb der Landeskirche theologische Überzeugungen aus ihrer konfessionellen Tradition heraus und helfen ihren Mitgliedern, „ihrem Dienst in der Gemeinde Jesu Christi heute im Hören auf das Zeugnis der ganzen Heiligen Schrift und der sie auslegenden“ [2] reformatorischen Bekenntnisse nachzukommen.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Singende und Klingende Berge, das ist: Bergisches Gesang-Buch, 1697
  • Evangelisches Gesang-Buch; herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen mit dem Stammteil „Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses“, Dortmund, 1929
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u. a., 1969
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996

Literatur

  • Klaus Schmidt: Glaube, Macht und Freiheitskämpfe – 500 Jahre Protestanten im Rheinland; Köln: Greven Verlag, 2007; ISBN 978-3-7743-0385-0
  • Joachim Conrad, Stefan Flesch, Nicole Kuropka, Thomas Martin Schneider (Hgg.): Evangelisch am Rhein. Werden und Wesen einer Landeskirche; Schriften des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bd. 35; Düsseldorf 2007; ISBN 978-3-930250-48-6
  • Freimut Heiderich: Geschichte der evangelischen Kirche im oldenburgischen Fürstentum und Landesteil Birkenfeld; Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld, Sonderheft 63; Schriften des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland 19; Idar-Oberstein: Gebhard und Hilden, 1998; ISBN 3-930250-29-2

Weblinks

Quellen

  1. Quelle: http://www.ekir.de/ekir/6190_6764.php
  2. Zitat aus der Satzung für den Reformierten Konvent in der EKiR

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