- Liste der mecklenburgischen Fürsten
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Das mecklenburgische Fürstengeschlecht stammt in gerader Linie von Fürsten (Königen) des slawischen Volksstammes der Obotriten im engeren Sinne ab und hatte seinen Ursprungssitz auf einer Burg (Mecklenburg) in Dorf Mecklenburg (Mikelenburg) in der Nähe von Wismar. Seit 1160 in deutschrechtlichem Lehnsverband – zunächst unter den Sachsen – wurde Mecklenburg 1348 reichsunmittelbares Territorium und das Fürstengeschlecht als Herzöge zu Mecklenburg tituliert. Trotz mehrerer Herrschaftsteilungen blieb Mecklenburg bis zum Ende der Monarchie ein Gesamtstaat. 1234 kam es zum ersten Bruch und das Fürstentum wurde in der Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung aufgeteilt. So entstanden die Teilfürstentümer (Herrschaften) Werle, Parchim-Richenberg, Rostock und Mecklenburg. In der Neuzeit geteilt in zwei (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin (I) und Mecklenburg-Stargard (1348-1471), Mecklenburg-Schwerin (II) und Mecklenburg-Güstrow (1555-1695), mit dem Hamburger Vergleich (1701) in Mecklenburg-Schwerin (III) und Mecklenburg-Strelitz. Die Dynastie wurde jedoch weiterhin stets zur Gesamten Hand belehnt und die Regenten beider Landesteile führten stets identische Titel, was zu diplomatischen Verwirrungen führte.
Durch den Wiener Kongress 1815 erfuhren beide regierenden Herzöge eine Rangangleichung mit dem Titel Großherzog von Mecklenburg und der persönlichen Anrede Königliche Hoheit. Beide Landesteile wurden fortan als Großherzogtümer bezeichnet. Neben beiden Regenten, beiden Thronfolgern und den jeweils zugehörigen Ehefrauen führten alle anderen Mitglieder der Fürstenfamilie weiterhin den Titel von Herzögen (Herzoginnen) zu Mecklenburg, abweichend von der allgemeinen Üblichkeit auch die Prinzen und Prinzessinnen. Die mecklenburgischen Regenten titulierten als Herzog zu (ab 1815: Großherzog von) Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr.
Am Ende der Monarchie war das Haus Mecklenburg das älteste regierende Fürstengeschlecht in Deutschland. In der Weimarer Republik wurde der frühere Fürstentitel in den bürgerlichen Familiennamen Herzog zu Mecklenburg umgewandelt.
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