- Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990
- 2 Auslaufende Kfz-Kennzeichen
- 3 Ausgabe der Kennzeichen
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
- 6 Einzelnachweise
Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990
Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe Absatz „Auslaufende Kfz-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiterhin gültig. Erst wenn die Zulassungsdaten in irgendeiner Form geändert werden, wird das Kennzeichen auf das neue System umgestellt und es muss eine neue Kennzeichentafel angebracht werden.
Systematik
Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ (Kennbuchstaben für den Verwaltungsbezirk, die Landeshauptstadt oder die Landesregierung) und einem sogenannten „Vormerkzeichen“ zusammen (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die in ansteigender Reihenfolge vergeben wird). Die beiden werden durch ein Emblem getrennt. Bei normalen Kennzeichen ist es das jeweilige Landeswappen. Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden wie Polizei oder Bundesheer ist es das Bundeswappen. Bei Diplomatenkennzeichen fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen.
Die Kennzeichen haben eine schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten. Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens. Bereits vorher waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Diese wurden per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.
Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln in kleinerem Format und mit kleinerer Schrift ausgegeben.
Kennungen – Liste
Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Bundesfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben „A“.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten – „Auslaufende Kennzeichen“) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005).
Nach §53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein.
Bezirks- und Behördenkennungen
A
- A Oberste Organe der Republik
- AM Amstetten
B
- B Bregenz oder Land Burgenland
- BA Bad Aussee
- BB Österreichische Bundesbahnen
- (seit der Privatisierung am 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben, statt dessen Wiener Kennzeichen mit den Endbuchstaben BB, beispielsweise W-1234 BB)
- BD Diplomatisches Korps im Burgenland, Bundesbusdienst
- (seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 auslaufend)
- BG Bundesgendarmerie
- (wegen der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei seit 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BK Konsul im Land Burgenland
- BL Bruck an der Leitha
- BM Bruck an der Mur
- BN Baden
- BP Bundespolizei
- BR Braunau am Inn
- BZ Bludenz
D
- DL Deutschlandsberg
- DO Dornbirn
E
- E Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- EF Eferding
- EU Eisenstadt-Umgebung
F
- FB Feldbach
- FE Feldkirchen
- FF Fürstenfeld
- FK Feldkirch
- FR Freistadt
- FV Finanzverwaltung
- (seit 31. Dezember 2004, vorher: ZW - Zollwache)
G
- G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- GB Gröbming
- (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
- GD Gmünd, Diplomatisches Korps in der Steiermark
- (Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GF Gänserndorf
- GK Konsul in der Steiermark
- (Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsuln in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GM Gmunden
- GR Grieskirchen
- GS Güssing
- GU Graz-Umgebung
H
- HA Hallein
- HB Hartberg
- HE Hermagor
- HL Hollabrunn
- HO Horn
I
- I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- IL Innsbruck-Land
- IM Imst
J
- JE Jennersdorf
- JO St. Johann im Pongau
- JU Judenburg
- JW Justizwache
K
- K Klagenfurt am Wörthersee (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Kärnten
- KB Kitzbühel
- KD Diplomatisches Korps in Kärnten
- KF Knittelfeld
- KI Kirchdorf an der Krems
- KK Konsul im Land Kärnten
- KL Klagenfurt-Land
- KO Korneuburg
- KR Krems-Land
- KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
- KU Kufstein
L
- L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LA Landeck
- LB Leibnitz
- LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LF Lilienfeld
- LI Liezen
- LL Linz-Land
- LN Leoben
- LZ Lienz
M
- MA Mattersburg
- MD Mödling
- ME Melk
- MI Mistelbach
- MU Murau
- MZ Mürzzuschlag
N
- N Land Niederösterreich
- ND Neusiedl am See, Diplomatisches Korps in Niederösterreich
- NK Neunkirchen, Konsul in Niederösterreich
O
- O Land Oberösterreich
- OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
- OK Konsul in Oberösterreich
- OP Oberpullendorf
- OW Oberwart
P
- P St. Pölten (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- PE Perg
- PL St. Pölten-Land
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
- (Jetzt nur noch für die Österreichische Post AG; bei Telekom Austria AG auslaufend.)
R
- RA Radkersburg
- RE Reutte
- RI Ried im Innkreis
- RO Rohrbach
S
- S Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Salzburg
- SB Scheibbs
- SD Schärding, Diplomatisches Korps in Salzburg
- SE Steyr-Land, Steyr-Enns
- SK Konsul im Land Salzburg
- SL Salzburg-Umgebung
- SP Spittal an der Drau
- SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- ST Land Steiermark
- SV St. Veit an der Glan
- SW Schwechat (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- SZ Schwaz
T
U
V
- V Land Vorarlberg
- VB Vöcklabruck
- VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
- VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- VK Völkermarkt, Konsul im Land Vorarlberg
- VL Villach-Land
- VO Voitsberg
W
- W Wien (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Wien
- WB Wiener Neustadt-Land
- WD Diplomatisches Korps in Wien
- WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- WK Konsularkorps im Land Wien
- WL Wels-Land
- WN Wiener Neustadt (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- WO Wolfsberg
- WT Waidhofen an der Thaya
- WU Wien-Umgebung
- WY Waidhofen an der Ybbs (Stadt, Magistrat)
- WZ Weiz
Z
- ZE Zell am See
- ZT Zwettl
- ZW Zollwache
- (bis 30. Dezember 2004, seither: FV Finanzverwaltung)
Vormerkzeichen
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein „mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI-42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A, W-10000A; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
- BB Bundesbahn (W-1234BB)
- BE Bestattung (W-1256BE)
- BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
- EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
- FW Feuerwehr (AM-23FW)
- FF Feuerwehr (FE-10FF)
- GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-4136GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
- LO Linienomnibusse (W-3982LO)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
- MW Mietwagen (P-673MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz)(ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
- TX Taxi (SW-45TX)
- VB Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, wenn es nicht ein Linienomnibus ist (zB Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge, usw) (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK-10 Konsul im Land Tirol
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist dasselbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte „Kennzeichen nach eigener Wahl“ möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer eine beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombination als Vormerkzeichen beantragen kann.
Die Vormerkzeichen bestehen, umgekehrt wie bei den normalen Kennzeichen, aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Buchstabenteil besteht aus ein bis fünf Buchstaben, dabei können alle Buchstaben von A bis Z, außer dem Q, gewählt werden. Als Ziffernteil dient eine Zahl zwischen 1 und 99999. Die Gesamtlänge des Kennzeichens inklusive dem Unterscheidungszeichen muss zwischen fünf und sieben Zeichen betragen. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen.
Beispiele:
- GM-HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- W-A12345 für ein Wunschkennzeichen aus Wien
Die gewünschte Kombination kann von der Behörde auch abgelehnt werden (zum Beispiel nationalsozialistische Abkürzungen). Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 172.- plus € 18.- bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zugute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Das gleiche gilt auch für juristische Personen.
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke haben einen andersfarbigen Hintergrund:
- blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern): Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
- Ausnahmen:
- in Deutschland und Ungarn: eine Kopie des Probefahrtscheines ist mitzuführen (gilt dort als normale Zulassungsbescheinigung) .
- in Liechtenstein: eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
- in der Schweiz und in Italien: keine zusätzlichen Anforderungen
- Blaue Kennzeichentafeln werden nur an Gewerbebetriebe ausgegeben, für private Fahrten ins Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen vorgesehen (siehe unten).
- Ausnahmen:
- blau mit rotem Streifen am rechten Ende für vorübergehende Zulassungen (Zulassung für maximal ein Jahr, wenn eine Privatperson ihren ordentlichen Wohnsitz oder eine Firma ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich hat – entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
- grün für Überstellungsfahrten im In- und Ausland
- rot (in verkleinerter Ausführung) für Motorfahrräder und Microcars, sowie (in normaler Größe) als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden.[1]
Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann in Österreich vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Klasse (Motorrad, PKW, LKW usw.) verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die beiden Kennzeichentafeln, die als Wechselkennzeichen ausgegeben werden, dürfen aber zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Einzelzeiten siehe Wechselkennzeichen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Anstelle dieser ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.
Auslaufende Kfz-Kennzeichen
Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
Systematik
Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit „schwarzen“ Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.
Länderkennungen ab 1947
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
- BB Österreichische Bundesbahnen (seit der Privatisierung am 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben)
- BG Bundesgendarmerie (wegen der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei ab 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- FV Finanzverwaltung (seit 2005 statt ZW)
- JW Justizwache (seit 1977)
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
- ZW Zollwache (bis Ende 2004 ausgegeben, ersetzt durch FV)
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit andersfarbigem Hintergrund einführt:- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.
Nummernserien der einzelnen Behörden
Burgenland
- Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- 1 – 999
- 8.000 – 8.999
- Eisenstadt-Umgebung
- 1.000 – 1.999
- Neusiedl am See
- 2.000 – 2.999
- Mattersburg
- 3.000 – 3.999
- Oberpullendorf
- 4.000 – 4.999
- Oberwart
- 5.000 – 5.999
- Güssing
- 6.000 – 6.999
- Jennersdorf
- 7.000 – 7.999
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 10.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199
Niederösterreich
-
- 1.000 – 1.999 Amstetten
- 2.000 – 2.999 Baden
- 3.000 – 3.999 Bruck an der Leitha
- 4.000 – 4.999 Gänserndorf
- 5.000 – 5.999 Gmünd
- 6.000 – 6.999 Wien-Umgebung
- 7.000 – 7.999 Hollabrunn
- 8.000 – 8.999 Horn
- 9.000 – 9.999 Korneuburg
- 10.000 – 10.999 Krems
- 11.000 – 11.999 Lilienfeld
- 12.000 – 12.999 Melk
- 13.000 – 13.999 Mistelbach
- 14.000 – 14.999 Mödling
- 15.000 – 15.999 Neunkirchen
- (16.000 – 16.999 Nicht vergeben!)
- 17.000 – 17.999 Bezirk Sankt Pölten
- 18.000 – 18.999 Scheibbs
- 19.000 – 19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
- 20.000 – 20.999 Waidhofen an der Thaya
- 21.000 – 21.999 Wiener Neustadt-Land
- 22.000 – 22.999 Zwettl
- 23.000 – 23.999 St. Pölten Stadt, Bundespolizeidirektion
- 24.000 – 24.999 Wiener Neustadt Stadt, Bundespolizeidirektion
- 25.000 – 25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
- 26.000 – 26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
- 27.000 – 27.999 Schwechat Stadt, Bundespolizeidirektion
- (28.000 – 28.999 Mödling Stadt (wurde aber ab den 1960-er Jahren nicht mehr ausgegeben)
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
Die 100er-Stellen des Kennzeichens konnten bei Bedarf durch Buchstaben ersetzt werden: N 11.A02, N 11.C99, usw. Es wurden nur bestimmte Buchstaben des Alphabets verwendet: A, C, E, J, R und U.
Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen und all ihren Zifferncodes
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Ausgabe der Kennzeichen
Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.
Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu drei Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.
Siehe auch
- Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern.
Weblinks
- EU-Kennzeichena
- Beschreibung der Kennzeichen
- Bildliche Darstellungen; 'Austria' auswählen (englisch)
- Fotos von österreichischen Kennzeichen
- Geschichte der österreichischen Kraftfahrzeugkennzeichen
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31. Juli 2007
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