Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Inhaltsverzeichnis

Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990

Kennzeichen nach 2002
Kennzeichen 1990–2002

Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe Absatz „Auslaufende Kfz-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiterhin gültig. Erst wenn die Zulassungsdaten in irgendeiner Form geändert werden, wird das Kennzeichen auf das neue System umgestellt, so dass eine neue Kennzeichentafel angebracht werden muss.

Systematik

Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ (Kennbuchstaben für den Verwaltungsbezirk, die Landeshauptstadt oder die Landesregierung) und einem sogenannten „Vormerkzeichen“ zusammen (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die in ansteigender Reihenfolge vergeben wird).

Die Kennzeichen haben eine schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten. Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“ unter dem EU-Sternenkranz. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Kroatien und Norwegen. Bereits vor dem 1. November 2002 waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Diese wurden per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.

Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln in kleinerem Format und mit kleinerer Schrift ausgegeben.

Wappen

Kennungen und Vormerkzeichen werden durch ein Emblem getrennt:

Bei normalen Kennzeichen ist es das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes.
Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden ist es das Staatswappen.
Bei Diplomatenkennzeichen fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen.

Abmessungen

Kennzeichentafeln haben folgende Abmessungen (Länge x Breite):

Einzeilig: 520 mm x 120 mm, Schrifthöhe 38 mm
Zweizeilig: 300 mm x 200 mm
Motorrad: 250 mm x 200 mm oder 210 mm x 170 mm (seit 1. April 2005)
Motorfahrrad: 150 mm x 115 mm (rot)

Kennungen – Liste

Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Bundesfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben „A“.

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:

B Burgenland
K Kärnten
N Niederösterreich
O Oberösterreich
S Salzburg
ST Steiermark
T Tirol
V Vorarlberg
W Wien

Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten → Auslaufende Kennzeichen) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005).

Nach § 53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein.

Bezirks- und Behördenkennungen

Kfz-Kennzeichen

A

A Oberste Organe der Republik
(Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Gerichtshofspräsidenten etc.)
AM Amstetten

B

B
  1. Bregenz
  2. Land Burgenland
BA Bad Aussee
(Expositur der BH Liezen, auslaufend; ab 1. Jänner 2012 statt dessen: LI)
BB Österreichische Bundesbahnen
(seit 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben, statt dessen Wiener Kennzeichen mit den Endbuchstaben BB, z.B. W-1234 BB)
BD
  1. Diplomatisches Korps im Burgenland
  2. Bundesbusdienst
(seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 zunächst auslaufend; seit 2008 wieder für Postbusse vergeben)
BG Bundesgendarmerie
(wegen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie seit 1. Juli 2005 auslaufend)
BH Bundesheer
BK Konsul im Land Burgenland
BL Bruck an der Leitha
BM Bruck an der Mur
BN Baden
BP Bundespolizei
BR Braunau am Inn
BZ Bludenz

D

DL Deutschlandsberg
DO Dornbirn

E

E
  1. Eisenstadt (Stadt)
  2. Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion
EF Eferding
EU Eisenstadt-Umgebung

F

FB Feldbach
FE Feldkirchen
FF Fürstenfeld
FK Feldkirch
FR Freistadt
FV Finanzverwaltung
(seit 31. Dezember 2004,
vorher: ZW - Zollwache)

G

G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
GB Gröbming
(Expositur der BH Liezen)
GD
  1. Gmünd
  2. Diplomatisches Korps in der Steiermark
(Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
GF Gänserndorf
GK Konsul in der Steiermark
(Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsuln in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
GM Gmunden
GR Grieskirchen
GS Güssing
GU Graz-Umgebung

H

HA Hallein
HB Hartberg
HE Hermagor
HL Hollabrunn
HO Horn

I

I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
IL Innsbruck-Land
IM Imst

J

JE Jennersdorf
JO St. Johann im Pongau
JU Judenburg (auslaufend,
ab 1. Jänner 2012: MT)
JW Justizwache

K

K
  1. Klagenfurt am Wörthersee
    (Stadt, Bundespolizeidirektion)
  2. Land Kärnten
KB Kitzbühel
KD Diplomatisches Korps in Kärnten
KF Knittelfeld (auslaufend,
ab 1. Jänner 2012: MT)
KI Kirchdorf an der Krems
KK Konsul im Land Kärnten
KL Klagenfurt-Land
KO Korneuburg
KR Krems-Land
KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
KU Kufstein

L

L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LA Landeck
LB Leibnitz
LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LF Lilienfeld
LI Liezen
LL Linz-Land
LN Leoben
LZ Lienz

M

MA Mattersburg
MD Mödling
ME Melk
MI Mistelbach
MT Murtal (ab 1. Jänner 2012)
MU Murau
MZ Mürzzuschlag

N

N Land Niederösterreich
ND
  1. Neusiedl am See
  2. Diplomatisches Korps in Niederösterreich
NK
  1. Neunkirchen
  2. Konsul in Niederösterreich

O

O Land Oberösterreich
OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
OK Konsul in Oberösterreich
OP Oberpullendorf
OW Oberwart

P

P St. Pölten
(Stadt, Bundespolizeidirektion)
PE Perg
PL St. Pölten-Land
PT Post- und Telegrafenverwaltung
(nur noch für die Österreichische Post AG; bei Telekom Austria AG auslaufend)

R

RA Radkersburg
RE Reutte
RI Ried im Innkreis
RO Rohrbach

S

S
  1. Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion)
  2. Land Salzburg
SB Scheibbs
SD
  1. Schärding
  2. Diplomatisches Korps in Salzburg
SE Steyr-Land, (Steyr-Enns)
SK Konsul im Land Salzburg
SL Salzburg-Umgebung
SP Spittal an der Drau
SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
ST Land Steiermark
SV St. Veit an der Glan
SW Schwechat
(Stadt, Bundespolizeidirektion)
SZ Schwaz

T

T Land Tirol
TA Tamsweg
TD Diplomatisches Korps in Tirol
TK Konsul im Land Tirol
TU Tulln

U

UU Urfahr-Umgebung

V

V Land Vorarlberg
VB Vöcklabruck
VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
VK
  1. Völkermarkt
  2. Konsul im Land Vorarlberg
VL Villach-Land
VO Voitsberg

W

W
  1. Wien (Stadt, Bundespolizeidirektion)
  2. Land Wien
WB Wiener Neustadt-Land
WD Diplomatisches Korps in Wien
WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WK Konsularkorps im Land Wien
WL Wels-Land
WN Wiener Neustadt
(Stadt, Bundespolizeidirektion)
WO Wolfsberg
WT Waidhofen an der Thaya
WU Wien-Umgebung
WY Waidhofen an der Ybbs
(Stadt, Magistrat)
WZ Weiz

Z

ZE Zell am See
ZT Zwettl
ZW Zollwache
(bis 30. Dezember 2004, seither: FV Finanzverwaltung)

Vormerkzeichen

Fahrzeug eines diplomatischen Korps in Österreich

Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in den Landeshauptstädten fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein „Mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).

Beispiel:

KI–42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
Zulässige Kombinationen sind: KI–1AAA, KI–10AA, KI–100A; KI–10ZZZ, KI–100ZZ, KI–1000Z.
Zulässige Kombinationen für Wien sind: W–10AAA, W–100AA, W–1000A, W–10000A; W–100ZZZ; W–1000ZZ, W–10000Z.

Bei der Vergabe der ersten Kennzeichen gingen die Behörden ganz unterschiedlich vor. Für jedes Bundesland stand fest, ob am Ende ein, zwei oder drei Buchstaben standen. Entsprechend kürzer war der Nummernblock. Zusammen mit dem Unterscheidungszeichen gab es außer im Fall der Bundeshauptstadt Wien sechs Zeichen. Von den anderen Zulassungsbezirken war der Bezirk Salzburg-Umgebung (SL) der erste, der eine weitere Stelle auf dem Kennzeichenschild benötigte.

Während Wien mit 10000A (nur ein Buchstabe) begann, starteten die steirischen Vormerkzeichen mit drei Buchstaben (1AAA bzw. 10AAA in Graz). Bei den Buchstaben wurde jeweils die erste Stelle zuerst gewechselt: nach 9AAA kam 1BAA. Mit Einführung der Zulassung durch die Versicherer wurde dieses System geändert.

Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:

A Bevorzugte Straßenbenutzer, zB Dienstfahrzeuge der Landesbehörden, Rotes Kreuz,... (L-5074A)
BB Bundesbahn (W-1234BB)
BE Bestattung (W-1256BE)
BF Berufsfeuerwehr (G-122BF)[1]
BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
FW Feuerwehr (AM-23FW)
FF Freiwillige Feuerwehr (FE-10FF)
GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
GW Gaswerk (W-4136GW)
KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
LO Linienomnibusse (W-3982LO)
LR Landesregierung (P-123LR)
LV Landesverwaltung (I-110LV)
MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
MW Mietwagen (P-673MW)
RD Rettungsdienst (Ambulanz)(ME-100RD)
RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
TX Taxi (SW-45TX)
VB Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, wenn es nicht ein Linienomnibus ist (z.B. Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge, usw) (W-7261VB)

Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.

Beispiel:

N–1 Landeshauptmann von Niederösterreich
TK–10 Konsul im Land Tirol

Polizeikennzeichen

Polizeikennzeichen nach neuem Schema
Polizeikennzeichen nach altem Schema

Nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie wurde schrittweise eine neue Nummerierung eingeführt, die noch nicht abgeschlossen ist. Waren früher nach dem Kennzeichen oft nur drei- oder vierstellige Ziffernkombinationen üblich, sind nun die Ziffernkombinationen der Polizeifahrzeuge immer fünfstellig. Die erste Ziffer bestimmt dabei das jeweilig zuständige Landespolizeikommando, wobei eine alphabetische Reihung der LPKs vorgenommen wird. Es ergeben sich daher folgende Kennzeichen:

  • Burgenland bspw. BP-18888
  • Kärnten bspw. BP-28888
  • Niederösterreich bspw. BP-38888
  • Oberösterreich bspw. BP-48888
  • Salzburg bspw. BP-58888
  • Steiermark bspw. BP-68888
  • Tirol bspw. BP-78888
  • Vorarlberg bspw. BP-88888
  • Wien bspw. BP-98888

Mopedkennzeichen

Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist dasselbe wie bei den anderen Fahrzeugen.

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

In Österreich sind so genannte „Kennzeichen nach eigener Wahl“ möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer eine beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombination als Vormerkzeichen beantragen kann.

Die Vormerkzeichen bestehen, umgekehrt wie bei den normalen Kennzeichen, aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Buchstabenteil besteht aus ein bis fünf Buchstaben, dabei können alle Buchstaben von A bis Z außer dem Q gewählt werden. Als Ziffernteil dient eine Zahl von 1 bis 99999. Die Gesamtlänge des Kennzeichens inklusive dem Unterscheidungszeichen muss fünf bis sieben Zeichen betragen. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen.

Beispiele:

  • GM–HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
  • W–A12345 für ein Wunschkennzeichen aus Wien

Die gewünschte Kombination kann von der Behörde auch abgelehnt werden (zum Beispiel nationalsozialistische Abkürzungen). Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, die ab dem 1. September 2009 227,20 Euro (vorher 172 Euro) plus 18 Euro bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Diese Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zugute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Das gleiche gilt auch für juristische Personen.

Kennzeichentafeln für besondere Zwecke

Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen
Mopedkennzeichen

Kennzeichentafeln für besondere Zwecke haben einen andersfarbigen Hintergrund:

  • Blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern). Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
    Ausnahmen:
    In Deutschland und Ungarn muss eine Kopie des Probefahrtscheines mitgeführt werden (gilt dort als normale Zulassungsbescheinigung).
    In Liechtenstein ist eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    In der Schweiz und in Italien: keine zusätzlichen Anforderungen
    Blaue Kennzeichentafeln werden nur an Gewerbebetriebe ausgegeben, für private Fahrten ins Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen vorgesehen (siehe unten).
  • Blau mit rotem Streifen am rechten Ende für vorübergehende Zulassungen (Zulassung für maximal ein Jahr, wenn eine Privatperson ihren ordentlichen Wohnsitz oder eine Firma ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich hat – entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
  • Grün für Überstellungsfahrten im In- und Ausland
  • Rot (in verkleinerter Ausführung) für Motorfahrräder und Microcars, sowie (in normaler Größe) als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für temporär befestigte Vorrichtungen, bei denen das Originalkennzeichen verdeckt wird. Das sind bei PKW beispielsweise Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden, oder bei LKW Aufbaukräne, die nur zeitweise montiert sind.[2]

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann in Österreich vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Klasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die beiden Kennzeichentafeln, die als Wechselkennzeichen ausgegeben werden, dürfen aber zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Einzelheiten siehe → Wechselkennzeichen.

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln

Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Das ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, die man vor allem in Städten kaum bekommt.

Auslaufende Kfz-Kennzeichen

Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Systematik

Kennzeichen vor 1990

Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit „schwarzen“ Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.

Länderkennungen ab 1947

Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:

Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.

Kennzeichen für befristete Zulassungen

Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit andersfarbigem Hintergrund eingeführt:

  • schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
  • schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
  • blau für Probefahrten
  • blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.

Vormerkzeichen

Zuerst waren nur Ziffern erlaubt.
Nachdem nicht genügend Nummern zur Verfügung standen, wurden ab 1. Oktober 1972 an Stelle der ersten Ziffer des Vormerkzeichens (100er-Stellen des Kennzeichens) einer der folgenden Buchstaben (die in der Systematik vorher nicht vorkamen) vergeben: A, C, E, J, M, R, U, X, Y, Z. Beispiel: N 11.A02, N 11.C99, usw. (6. Novelle zur KDV 1967)
Ab 23. Jänner 1981 wurden dafür alle Buchstaben, ausgenommen B, I, O, Q und W, vergeben. (11. Novelle zur KDV 1967)

Nummernserien der einzelnen Behörden

Burgenland

Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199

Niederösterreich

Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312

Weitere Bundesländer

Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen und all ihren Zifferncodes

Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)

Ausgabe der Kennzeichen

Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.

Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu elf Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.

Österreichische Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden, die zwar vom Zulassungsbesitzer gekauft werden müssen, nach deren Verwendung aber an die Behörde zur Vernichtung zurückgegeben werden müssen. Es ist also nicht möglich, seine alten Tafeln zu sammeln. Bei einem Fahrzeugwechsel verbleibt das Kennzeichen in der Regel beim Besitzer und wird auf das neue Fahrzeug übernommen. Bei einem Besitzerwechsel war früher immer eine neue Nummernvergabe notwendig, auch wenn der alte Besitzer "seine" Nummer nicht behalten wollte. Nun ist die Übernahme des Kennzeichens allerdings möglich. All dies gilt jedoch nur bei gleichbleibendem Zulassungsbezirk.

Hergestellt werden die Kennzeichen auf Bestellung der Behörde durch einige konzessionierte Unternehmen, die die Tafeln mit großen Sicherheitsauflagen einzeln (Wunschkennzeichen, Nachbestellungen) oder in Serien (Neuanmeldungen) anfertigen.

Trivia

Vor Einführung der neuen Kennzeichen 1988 wurden der Bevölkerung mehrere Vorschläge zur Auswahl vorgelegt. Darunter gab es auch eine Version, die nach amerikanischem Vorbild einen Slogan vorsah, wie: Wien ist anders, Graz hat's, In Linz beginnt's, ... Nicht zur Auswahl standen Versionen mit den alten Farben Weiß auf Schwarz, obwohl es eine Gruppe gab, die sich für die Beibehaltung dieser Farben stark machte. Darunter war auch Friedensreich Hundertwasser, der selbst neue Kennzeichen in diesen Farben entwarf.[3][4] Von diesem Vorschlag wurden auch einige Exemplare hergestellt und verkauft.

Gegen das Kennzeichen GB für die Expositur Gröbming gab es Proteste der Stadt Schladming, die in diesen Zuständigkeitsbereich fällt und nicht das Kürzel der kleineren Marktgemeinde auf dem Kennzeichen haben wollte. Man beantragte die Verwendung eines neutralen Kürzels wie DT für Dachstein-Tauern-Region. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis, dass alle Kürzel nach dem Namen der Bezirkshauptstadt vergeben sind (z.B. auch für die Salzburger Gaue) abgelehnt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.feuerwehrgraz.weltisch.at/tl_files/freiwillige-feuerwehr-graz/fahrzeuge/kleinalarmfahrzeug-feuerwehr-graz.jpg
  2. BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31. Juli 2007
  3. Interview im Spiegel
  4. Fotos der Tafeln von Hundertwasser im Lehrerweb

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