- Kfz-Kennzeichen (Österreich)
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990
- 2 Auslaufende Kfz-Kennzeichen
- 3 Ausgabe der Kennzeichen
- 4 Trivia
- 5 Siehe auch
- 6 Weblinks
- 7 Einzelnachweise
Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990
Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe Absatz „Auslaufende Kfz-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiterhin gültig. Erst wenn die Zulassungsdaten in irgendeiner Form geändert werden, wird das Kennzeichen auf das neue System umgestellt, so dass eine neue Kennzeichentafel angebracht werden muss.
Systematik
Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ (Kennbuchstaben für den Verwaltungsbezirk, die Landeshauptstadt oder die Landesregierung) und einem sogenannten „Vormerkzeichen“ zusammen (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die in ansteigender Reihenfolge vergeben wird).
Die Kennzeichen haben eine schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten. Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“ unter dem EU-Sternenkranz. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Kroatien und Norwegen. Bereits vor dem 1. November 2002 waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Diese wurden per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.
Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln in kleinerem Format und mit kleinerer Schrift ausgegeben.
Wappen
Kennungen und Vormerkzeichen werden durch ein Emblem getrennt:
- Bei normalen Kennzeichen ist es das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes.
- Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden ist es das Staatswappen.
- Bei Diplomatenkennzeichen fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen.
Abmessungen
Kennzeichentafeln haben folgende Abmessungen (Länge x Breite):
- Einzeilig: 520 mm x 120 mm, Schrifthöhe 38 mm
- Zweizeilig: 300 mm x 200 mm
- Motorrad: 250 mm x 200 mm oder 210 mm x 170 mm (seit 1. April 2005)
- Motorfahrrad: 150 mm x 115 mm (rot)
Kennungen – Liste
Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Bundesfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben „A“.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten → Auslaufende Kennzeichen) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005).
Nach § 53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein.
Bezirks- und Behördenkennungen
A
- A Oberste Organe der Republik
- AM Amstetten
B
- B
- Bregenz
- Land Burgenland
- BA Bad Aussee
- BB Österreichische Bundesbahnen
- (seit 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben, statt dessen Wiener Kennzeichen mit den Endbuchstaben BB, z.B. W-1234 BB)
- BD
- Diplomatisches Korps im Burgenland
- Bundesbusdienst
-
- (seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 zunächst auslaufend; seit 2008 wieder für Postbusse vergeben)
- BG Bundesgendarmerie
- (wegen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie seit 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BK Konsul im Land Burgenland
- BL Bruck an der Leitha
- BM Bruck an der Mur
- BN Baden
- BP Bundespolizei
- BR Braunau am Inn
- BZ Bludenz
D
- DL Deutschlandsberg
- DO Dornbirn
E
- E
- Eisenstadt (Stadt)
- Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion
- EF Eferding
- EU Eisenstadt-Umgebung
F
- FB Feldbach
- FE Feldkirchen
- FF Fürstenfeld
- FK Feldkirch
- FR Freistadt
- FV Finanzverwaltung
- (seit 31. Dezember 2004,
vorher: ZW - Zollwache)
- (seit 31. Dezember 2004,
G
- Gmünd
- Diplomatisches Korps in der Steiermark
-
- (Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GF Gänserndorf
- GK Konsul in der Steiermark
- (Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsuln in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GM Gmunden
- GR Grieskirchen
- GS Güssing
- GU Graz-Umgebung
H
- HA Hallein
- HB Hartberg
- HE Hermagor
- HL Hollabrunn
- HO Horn
I
- I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- IL Innsbruck-Land
- IM Imst
J
- JE Jennersdorf
- JO St. Johann im Pongau
- JU Judenburg (auslaufend,
ab 1. Jänner 2012: MT) - JW Justizwache
K
- K
- Klagenfurt am Wörthersee
(Stadt, Bundespolizeidirektion) - Land Kärnten
- KB Kitzbühel
- KD Diplomatisches Korps in Kärnten
- KF Knittelfeld (auslaufend,
ab 1. Jänner 2012: MT) - KI Kirchdorf an der Krems
- KK Konsul im Land Kärnten
- KL Klagenfurt-Land
- KO Korneuburg
- KR Krems-Land
- KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
- KU Kufstein
L
- L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LA Landeck
- LB Leibnitz
- LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LF Lilienfeld
- LI Liezen
- LL Linz-Land
- LN Leoben
- LZ Lienz
M
- MA Mattersburg
- MD Mödling
- ME Melk
- MI Mistelbach
- MT Murtal (ab 1. Jänner 2012)
- MU Murau
- MZ Mürzzuschlag
N
- N Land Niederösterreich
- ND
- Neusiedl am See
- Diplomatisches Korps in Niederösterreich
- NK
- Neunkirchen
- Konsul in Niederösterreich
O
- O Land Oberösterreich
- OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
- OK Konsul in Oberösterreich
- OP Oberpullendorf
- OW Oberwart
P
- P St. Pölten
(Stadt, Bundespolizeidirektion) - PE Perg
- PL St. Pölten-Land
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
- (nur noch für die Österreichische Post AG; bei Telekom Austria AG auslaufend)
R
- RA Radkersburg
- RE Reutte
- RI Ried im Innkreis
- RO Rohrbach
S
- S
- Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- Land Salzburg
- SB Scheibbs
- SD
- Schärding
- Diplomatisches Korps in Salzburg
- SE Steyr-Land, (Steyr-Enns)
- SK Konsul im Land Salzburg
- SL Salzburg-Umgebung
- SP Spittal an der Drau
- SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- ST Land Steiermark
- SV St. Veit an der Glan
- SW Schwechat
(Stadt, Bundespolizeidirektion) - SZ Schwaz
T
U
V
- V Land Vorarlberg
- VB Vöcklabruck
- VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
- VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- VK
- Völkermarkt
- Konsul im Land Vorarlberg
- VL Villach-Land
- VO Voitsberg
W
- W
- Wien (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- Land Wien
- WB Wiener Neustadt-Land
- WD Diplomatisches Korps in Wien
- WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- WK Konsularkorps im Land Wien
- WL Wels-Land
- WN Wiener Neustadt
(Stadt, Bundespolizeidirektion) - WO Wolfsberg
- WT Waidhofen an der Thaya
- WU Wien-Umgebung
- WY Waidhofen an der Ybbs
(Stadt, Magistrat) - WZ Weiz
Z
- ZE Zell am See
- ZT Zwettl
- ZW Zollwache
- (bis 30. Dezember 2004, seither: FV Finanzverwaltung)
Vormerkzeichen
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in den Landeshauptstädten fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein „Mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI–42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI–1AAA, KI–10AA, KI–100A; KI–10ZZZ, KI–100ZZ, KI–1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W–10AAA, W–100AA, W–1000A, W–10000A; W–100ZZZ; W–1000ZZ, W–10000Z.
Bei der Vergabe der ersten Kennzeichen gingen die Behörden ganz unterschiedlich vor. Für jedes Bundesland stand fest, ob am Ende ein, zwei oder drei Buchstaben standen. Entsprechend kürzer war der Nummernblock. Zusammen mit dem Unterscheidungszeichen gab es außer im Fall der Bundeshauptstadt Wien sechs Zeichen. Von den anderen Zulassungsbezirken war der Bezirk Salzburg-Umgebung (SL) der erste, der eine weitere Stelle auf dem Kennzeichenschild benötigte.
Während Wien mit 10000A (nur ein Buchstabe) begann, starteten die steirischen Vormerkzeichen mit drei Buchstaben (1AAA bzw. 10AAA in Graz). Bei den Buchstaben wurde jeweils die erste Stelle zuerst gewechselt: nach 9AAA kam 1BAA. Mit Einführung der Zulassung durch die Versicherer wurde dieses System geändert.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
- A Bevorzugte Straßenbenutzer, zB Dienstfahrzeuge der Landesbehörden, Rotes Kreuz,... (L-5074A)
- BB Bundesbahn (W-1234BB)
- BE Bestattung (W-1256BE)
- BF Berufsfeuerwehr (G-122BF)[1]
- BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
- EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
- FW Feuerwehr (AM-23FW)
- FF Freiwillige Feuerwehr (FE-10FF)
- GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-4136GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
- LO Linienomnibusse (W-3982LO)
- LR Landesregierung (P-123LR)
- LV Landesverwaltung (I-110LV)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
- MW Mietwagen (P-673MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz)(ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
- TX Taxi (SW-45TX)
- VB Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, wenn es nicht ein Linienomnibus ist (z.B. Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge, usw) (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N–1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK–10 Konsul im Land Tirol
Polizeikennzeichen
Nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie wurde schrittweise eine neue Nummerierung eingeführt, die noch nicht abgeschlossen ist. Waren früher nach dem Kennzeichen oft nur drei- oder vierstellige Ziffernkombinationen üblich, sind nun die Ziffernkombinationen der Polizeifahrzeuge immer fünfstellig. Die erste Ziffer bestimmt dabei das jeweilig zuständige Landespolizeikommando, wobei eine alphabetische Reihung der LPKs vorgenommen wird. Es ergeben sich daher folgende Kennzeichen:
- Burgenland bspw. BP-18888
- Kärnten bspw. BP-28888
- Niederösterreich bspw. BP-38888
- Oberösterreich bspw. BP-48888
- Salzburg bspw. BP-58888
- Steiermark bspw. BP-68888
- Tirol bspw. BP-78888
- Vorarlberg bspw. BP-88888
- Wien bspw. BP-98888
Mopedkennzeichen
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist dasselbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte „Kennzeichen nach eigener Wahl“ möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer eine beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombination als Vormerkzeichen beantragen kann.
Die Vormerkzeichen bestehen, umgekehrt wie bei den normalen Kennzeichen, aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Buchstabenteil besteht aus ein bis fünf Buchstaben, dabei können alle Buchstaben von A bis Z außer dem Q gewählt werden. Als Ziffernteil dient eine Zahl von 1 bis 99999. Die Gesamtlänge des Kennzeichens inklusive dem Unterscheidungszeichen muss fünf bis sieben Zeichen betragen. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen.
Beispiele:
- GM–HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- W–A12345 für ein Wunschkennzeichen aus Wien
Die gewünschte Kombination kann von der Behörde auch abgelehnt werden (zum Beispiel nationalsozialistische Abkürzungen). Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, die ab dem 1. September 2009 227,20 Euro (vorher 172 Euro) plus 18 Euro bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Diese Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zugute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Das gleiche gilt auch für juristische Personen.
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke haben einen andersfarbigen Hintergrund:
- Blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern). Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
- Ausnahmen:
- In Deutschland und Ungarn muss eine Kopie des Probefahrtscheines mitgeführt werden (gilt dort als normale Zulassungsbescheinigung).
- In Liechtenstein ist eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- In der Schweiz und in Italien: keine zusätzlichen Anforderungen
- Blaue Kennzeichentafeln werden nur an Gewerbebetriebe ausgegeben, für private Fahrten ins Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen vorgesehen (siehe unten).
- Ausnahmen:
- Blau mit rotem Streifen am rechten Ende für vorübergehende Zulassungen (Zulassung für maximal ein Jahr, wenn eine Privatperson ihren ordentlichen Wohnsitz oder eine Firma ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich hat – entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
- Grün für Überstellungsfahrten im In- und Ausland
- Rot (in verkleinerter Ausführung) für Motorfahrräder und Microcars, sowie (in normaler Größe) als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für temporär befestigte Vorrichtungen, bei denen das Originalkennzeichen verdeckt wird. Das sind bei PKW beispielsweise Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden, oder bei LKW Aufbaukräne, die nur zeitweise montiert sind.[2]
Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann in Österreich vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Klasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die beiden Kennzeichentafeln, die als Wechselkennzeichen ausgegeben werden, dürfen aber zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Einzelheiten siehe → Wechselkennzeichen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Das ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, die man vor allem in Städten kaum bekommt.
Auslaufende Kfz-Kennzeichen
Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
Systematik
Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit „schwarzen“ Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.
Länderkennungen ab 1947
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O - Oberösterreich
- S Salzburg
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
- BB Österreichische Bundesbahnen (seit 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben)
- BD Fahrzeuge im Bundesdienst (1988 bis 1997 von Bundesbussen verwendet)
- BG Bundesgendarmerie (wegen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie ab 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- JW Justizwache (seit 1977)
- PT Post- und Telegraphenverwaltung
- ZW Zollwache
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit andersfarbigem Hintergrund eingeführt:
- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.
Vormerkzeichen
Zuerst waren nur Ziffern erlaubt.
Nachdem nicht genügend Nummern zur Verfügung standen, wurden ab 1. Oktober 1972 an Stelle der ersten Ziffer des Vormerkzeichens (100er-Stellen des Kennzeichens) einer der folgenden Buchstaben (die in der Systematik vorher nicht vorkamen) vergeben: A, C, E, J, M, R, U, X, Y, Z. Beispiel: N 11.A02, N 11.C99, usw. (6. Novelle zur KDV 1967)
Ab 23. Jänner 1981 wurden dafür alle Buchstaben, ausgenommen B, I, O, Q und W, vergeben. (11. Novelle zur KDV 1967)Nummernserien der einzelnen Behörden
Burgenland
- Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- 1–999
- 8.000–8.999
- Eisenstadt-Umgebung
- 1.000–1.999
- Neusiedl am See
- 2.000–2.999
- Mattersburg
- 3.000–3.999
- Oberpullendorf
- 4.000–4.999
- Oberwart
- 5.000–5.999
- Güssing
- 6.000–6.999
- Jennersdorf
- 7.000–7.999
- Diese Serien wurden durch Zuzählen von 10.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199
Niederösterreich
-
- Amstetten 1.000–1.999
- Baden 2.000–2.999
- Bruck an der Leitha 3.000–3.999
- Gänserndorf 4.000–4.999
- Gmünd 5.000–5.999
- Wien-Umgebung 6.000–6.999
- Hollabrunn 7.000–7.999
- Horn 8.000–8.999
- Korneuburg 9.000–9.999
- 10.000–10.999 Krems
- 11.000–11.999 Lilienfeld
- 12.000–12.999 Melk
- 13.000–13.999 Mistelbach
- 14.000–14.999 Mödling
- 15.000–15.999 Neunkirchen
- (16.000–16.999 Nicht vergeben!)
- 17.000–17.999 Bezirk Sankt Pölten
- 18.000–18.999 Scheibbs
- 19.000–19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
- 20.000–20.999 Waidhofen an der Thaya
- 21.000–21.999 Wiener Neustadt-Land
- 22.000–22.999 Zwettl
- 23.000–23.999 St. Pölten Stadt, Bundespolizeidirektion
- 24.000–24.999 Wiener Neustadt Stadt, Bundespolizeidirektion
- 25.000–25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
- 26.000–26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
- 27.000–27.999 Schwechat Stadt, Bundespolizeidirektion
- (28.000–28.999 Mödling Stadt (wurde aber ab den 1960er Jahren nicht mehr ausgegeben)
- Diese Serien wurden durch Zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen und all ihren Zifferncodes
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Ausgabe der Kennzeichen
Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.
Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu elf Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.
Österreichische Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden, die zwar vom Zulassungsbesitzer gekauft werden müssen, nach deren Verwendung aber an die Behörde zur Vernichtung zurückgegeben werden müssen. Es ist also nicht möglich, seine alten Tafeln zu sammeln. Bei einem Fahrzeugwechsel verbleibt das Kennzeichen in der Regel beim Besitzer und wird auf das neue Fahrzeug übernommen. Bei einem Besitzerwechsel war früher immer eine neue Nummernvergabe notwendig, auch wenn der alte Besitzer "seine" Nummer nicht behalten wollte. Nun ist die Übernahme des Kennzeichens allerdings möglich. All dies gilt jedoch nur bei gleichbleibendem Zulassungsbezirk.
Hergestellt werden die Kennzeichen auf Bestellung der Behörde durch einige konzessionierte Unternehmen, die die Tafeln mit großen Sicherheitsauflagen einzeln (Wunschkennzeichen, Nachbestellungen) oder in Serien (Neuanmeldungen) anfertigen.
Trivia
Vor Einführung der neuen Kennzeichen 1988 wurden der Bevölkerung mehrere Vorschläge zur Auswahl vorgelegt. Darunter gab es auch eine Version, die nach amerikanischem Vorbild einen Slogan vorsah, wie: Wien ist anders, Graz hat's, In Linz beginnt's, ... Nicht zur Auswahl standen Versionen mit den alten Farben Weiß auf Schwarz, obwohl es eine Gruppe gab, die sich für die Beibehaltung dieser Farben stark machte. Darunter war auch Friedensreich Hundertwasser, der selbst neue Kennzeichen in diesen Farben entwarf.[3][4] Von diesem Vorschlag wurden auch einige Exemplare hergestellt und verkauft.
Gegen das Kennzeichen GB für die Expositur Gröbming gab es Proteste der Stadt Schladming, die in diesen Zuständigkeitsbereich fällt und nicht das Kürzel der kleineren Marktgemeinde auf dem Kennzeichen haben wollte. Man beantragte die Verwendung eines neutralen Kürzels wie DT für Dachstein-Tauern-Region. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis, dass alle Kürzel nach dem Namen der Bezirkshauptstadt vergeben sind (z.B. auch für die Salzburger Gaue) abgelehnt.
Siehe auch
- Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern.
Weblinks
- EU-Kennzeichen
- Bildliche Darstellungen; 'Austria' auswählen (englisch)
- Fotos von österreichischen Kennzeichen
- Geschichte der österreichischen Kraftfahrzeugkennzeichen
- Beschreibung von Kennzeichen aus Österreich mit Bildern
Einzelnachweise
- ↑ http://www.feuerwehrgraz.weltisch.at/tl_files/freiwillige-feuerwehr-graz/fahrzeuge/kleinalarmfahrzeug-feuerwehr-graz.jpg
- ↑ BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31. Juli 2007
- ↑ Interview im Spiegel
- ↑ Fotos der Tafeln von Hundertwasser im Lehrerweb
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