Lokaltermin

Lokaltermin


Mit dem Rechtsbegriff Lokaltermin oder auch Ortstermin wird ein Gerichtsverhandlungstermin bezeichnet, der außerhalb der eigentlichen Gerichtsstelle stattfindet, an der das Gericht gewöhnlich zu tagen pflegt (§ 219 ZPO). Anlass für einen solchen Lokaltermin ist meist die Einnahme des richterlichen Augenscheins eines bestimmten Ortes im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Seine Zulässigkeit ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Das Gericht hat vereinfachte Möglichkeiten der Ablehnung dieser Art der Beweiserhebung, um ein prozesstaktisch motivertes Zwingen des Gerichts zur Wahrnehmung solcher aufwändigen Termine außer Haus einschränken zu können.

Von einem Lokal- oder Ortstermin zu unterscheiden ist der Gerichtstag.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Lokaltermin — der Lokaltermin, e (Oberstufe) Gerichtsverhandlungstermin, der am Tatort stattfindet Synonym: Vor Ort Termin Beispiel: Der Amtsrichter beschloss einen Lokaltermin, um zu klären, wer den Schuss abgegeben hatte. Kollokation: einen Lokaltermin… …   Extremes Deutsch

  • Lokaltermin — Lokalaugenschein (österr.); Besichtigung * * * Lo|kal|ter|min 〈m. 1〉 gerichtl. Termin am Tatort * * * Lo|kal|ter|min, der (Rechtsspr.): Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens. * * * Lokaltermin,   Ortstermin, gerichtlicher Termin außerhalb… …   Universal-Lexikon

  • Lokaltermin — Lo·ka̲l·ter·min der; das Treffen des Richters mit dem Angeklagten an dem Ort, an dem die Tat geschah <einen Lokaltermin ansetzen, anberaumen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Lokaltermin (Stanisław Lem) — Lokaltermin ist ein Roman von Stanisław Lem aus dem Jahr 1982, in dem der Weltraumpilot Ijon Tichy die Hauptrolle spielt. Die deutsche Übersetzung von Hubert Schumann erschien 1987. Handlung Nach seiner Rückkehr zur Erde fährt Tichy zum Urlaub… …   Deutsch Wikipedia

  • Lokaltermin (Fernsehserie) — Seriendaten Deutscher Titel Lokaltermin Produktionsland Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Lokaltermin — Lo|kal|ter|min 〈m.; Gen.: s, Pl.: e; Rechtsw.〉 1. gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Tatorts 2. gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Ortes, über den die Parteien widersprüchliche Aussagen machen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Lokaltermin — eine Verhandlung, die das Gericht zur Einnahme des Augenscheins (⇡ Beweismittel) außerhalb des Gerichtsgebäudes abhält, z.B. am Unfallort (§§ 371 ff. ZPO) …   Lexikon der Economics

  • Lokaltermin — Vor Ort Termin; (österr.): Lokalaugenschein; (schweiz.): Augenschein …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Lokaltermin — Lo|kal|ter|min der; s, e: Gerichtstermin, der am Tatort abgehalten wird …   Das große Fremdwörterbuch

  • Lokaltermin — Lo|kal|ter|min (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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